Stähelin Philipp · Ständerat · 2005-09-29
Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-09-29
Wortprotokoll
Die vom Nationalrat angenommene Motion 04.3803 entspricht im Wortlaut jener, welche ich selbst im letzten Jahr im Ständerat eingereicht habe und die von uns in der letzten Session angenommen worden ist. Unter diesen Umständen bedarf es natürlich keiner langen Erläuterungen mehr zum Motionstext. Man kann sich unter dem Regime der neuen Bestimmungen des Parlamentsgesetzes in dieser Beziehung zugegebenermassen auch fragen, ob das von meiner Kollegin aus dem Thurgau, Nationalrätin Häberli-Koller, und mir gewählte doppelte Vorgehen noch zweckmässig sei. Ich gebe durchaus zu, dass wir sozusagen noch etwas unter gewohnheitsrechtlichen Eindrücken gehandelt haben, aber es hat in zweierlei Hinsicht Vorteile gezeitigt: Zum einen hat es sich der Bundesrat bei seinem Antrag auf Annahme der Motion [PAGE 806] noch ausdrücklich vorbehalten, im Zweitrat Antrag auf Abänderung in einen Prüfungsantrag zu stellen. Er verzichtet nun auf einen solchen Antrag nicht zuletzt deshalb, weil eben die entsprechende Motion im Ständerat bereits diskutiert und angenommen worden ist, wie die Frau Bundeskanzlerin in der Kommission erklärt hat.
Zum Zweiten haben wir damit die Gelegenheit, die inzwischen eingeleiteten Massnahmen des Bundesrates und dessen Prozedere kritisch zu beleuchten. In der Kommission ist unter diesem Gesichtspunkt im Übrigen noch einmal deutlich gemacht worden, dass eine stete parlamentarische Begleitung der Reform der Verwaltungsstrukturen des Bundes notwendig und unerlässlich ist. Dabei ist Sorge zu tragen, dass die Aufgabenerfüllung gemäss Verfassung und Gesetz mit den Verwaltungsstrukturen im Einklang bleibt. Im Übrigen strebt die Motion keinen direkten Aufgabenverzicht, sondern die Straffung der Verwaltungsstrukturen an.
Die Begleitung des Projektes durch das Parlament wird in diesem Sinne durch die GPK erfolgen, wie wir uns nochmals haben bestätigen lassen. Die Verwaltungsreform, auch dies ist uns einmal mehr bewusst geworden, steht und fällt mit dem dahinter stehenden politischen Willen. Gerade unser Rat hat diesen Willen deutlich bekundet, und wir haben ihn und die erwähnte Begleitung durch die GPK auch in diesem Sinne in der Kommission entsprechend bestätigt und befürwortet.
Die Verwaltungsreform ist indessen, wie wir auch schon festgestellt haben, vom Bundesrat nicht sehr glücklich aufgezäumt worden. Es wurde ein Delegierter angestellt; das ist ein Weg, der so weit durchaus gangbar wäre, aber der Bundesrat hat diesem Delegierten vorerst keinen klar formulierten Auftrag erteilt. Einfach mal schauen, was zu reformieren wäre, kann aber nicht zum Erfolg führen.
Wenn die einzelnen Mitglieder des Bundesrates zum Projekt noch völlig unterschiedliche Vorstellungen haben und äussern, dann ist dies keine gute Ausgangslage. Inzwischen hat der Bundesrat durch eine eigens bestellte Delegation das Zepter aber doch noch in die eigene Hand genommen und, wie uns die Bundeskanzlerin erläutert hat, verschiedene Teilprojekte formuliert. Diese Teilprojekte decken sich zu einem guten Teil mit den Anliegen der Motion.
Noch einmal sei aber deutlich ausgedrückt, dass die Strukturreform der Verwaltung nur von Erfolg gekrönt sein wird, wenn sie - anders als in der Stellungnahme des Bundesrates zur ständerätlichen Motion noch zögerlich "mit Bedacht und Umsicht" angemeldet - zügig an die Hand genommen und durchgezogen wird. Sie wird nur erfolgreich sein, wenn der Bundesrat selbst und direkt seine Führungsrolle wahrnimmt. Schliesslich sind auch die Befürchtungen noch keineswegs aus dem Wege geräumt, dass die steten Einzelübungen der Departemente das Gesamtprojekt erschweren und im Sande verlaufen lassen könnten. Auch hierauf ist nochmals der Finger zu legen.
Ihre Kommission hat sich mit diesen Hinweisen einstimmig für Annahme der Motion Häberli-Koller entschieden.
Erlauben Sie mir noch eine persönliche Bemerkung: Frau Bundeskanzlerin Huber-Hotz hat uns auch noch ein Teilprojekt benannt, für welches die Bundeskanzlei federführend sei und das im Rahmen der Verwaltungsreform angegangen werde. Es gehe um eine Entrümpelung des Bundesrechtes; die Bundeskanzlei werde versuchen, hier etwas zu machen. Das freut mich natürlich und weckt alle meine Erwartungen. Gerne hoffe ich, dass diese Entrümpelung rasch und konsequent erfolgt. Bis ich entsprechende Resultate feststelle, werde ich mir allerdings wohl gestatten, dem Bundesrat noch den einen oder anderen Hinweis auf völlig obsolete Bundeserlasse zu geben.
Ich bitte Sie namens der Kommission um Zustimmung zur Motion Häberli-Koller. Zur zweiten Motion werde ich mich nachher noch kurz äussern.