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Reimann Maximilian · Ständerat · 2005-09-29

Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-09-29

Wortprotokoll

Sie haben es gehört: Unsere Kommission empfiehlt diese Volksinitiative mit 8 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung zur Ablehnung. Die Enthaltung stammte von mir. Ich werde auch heute dem Entwurf des Bundesrates und dem Antrag der Kommission nicht zustimmen. Auf einen eigenen Antrag verzichte ich, da das letzte Wort ohnehin nicht hier im Rat, sondern vom Souverän gesprochen wird.

Ich möchte Ihnen aber nicht verhehlen, dass ich grosses Verständnis für das Grundmotiv der Initianten habe. Wie sie uns bei der Anhörung kundgetan haben, fühlen sie sich in ihrer freien Meinungsbildung durch zunehmende obrigkeitliche Beeinflussung, insbesondere durch die Exekutive, eingeschränkt und gestört. Das Wort der "gelenkten Demokratie" machte die Runde. Gemeint waren die massive Einschaltung und Teilhabe an der Propagandatätigkeit durch den Bundesrat in verschiedenen Abstimmungskämpfen.

Dieser Vorwurf kann nicht einfach vom Tisch gefegt werden. Das Engagement von Bundesräten, von Bundesämtern und ihren PR-Stäben geht mir fallweise auch zu weit. Nehmen wir nur das Beispiel vom letzten Sonntag, die Referendumsabstimmung über die Erweiterung der Personenfreizügigkeit. Auch ich war ein Befürworter der Vorlage und engagierte mich entsprechend. Aber vom Bundesrat hätte ich doch mehr Zurückhaltung erwartet. Er arbeitet ja ausschliesslich mit Steuermitteln. Es widerspricht meinem demokratischen Empfinden, wenn diese Steuergelder weitgehend nur der einen Seite zukommen.

Wenn dann noch eine "Millionenpropagandawalze" eines Wirtschaftsdachverbandes wie der Economiesuisse hinzukommt, mit der unter anderem wochenlang mit den Köpfen einer ganzen Serie von kantonalen Regierungsrätinnen und Regierungsräten Inseratwerbung betrieben wird, dann grenzt das für mich - entschuldigen Sie den Ausdruck, aber ich brauche ihn trotzdem - an eine gekaufte Demokratie. Das ist nicht von Gutem. Ebenso widerspricht es demokratischen Gepflogenheiten, wenn der Bundesrat nach Abstimmungen das Volk in gute und weniger gute Bürger aufspaltet, wie das in der Praxis immer wieder vorkommt. Entweder stehen wir zu unserer Demokratie und akzeptieren ihre Entscheide, ohne von "guten" oder von "schwarzen" Sonntagen zu sprechen - oder dem Vorwurf von der "gelenkten Demokratie" kommt halt doch eine gewisse Berechtigung zu.

In diesem Zusammenhang kritisiere ich beispielsweise auch ein Propagandakonzept, wie es letztes Jahr vom Integrationsbüro im Vorfeld der Schengen-Abstimmung ausgearbeitet worden ist, worin mir aufseiten der Befürworter, ohne [PAGE 798] dass man mich überhaupt vorgängig angefragt hätte, eine bestimmte Rolle zugeordnet worden ist. Ich war dann aber - zum Pech für das Integrationsbüro - Mitglied im Komitee "Schengen nein, Osterweiterung ja". Das Integrationsbüro entschuldigte sich dann für diesen Lapsus bei mir, ich nahm die Entschuldigung an. Aber gelöst ist das Grundsatzproblem "Wie weit sollen sich Bundesrat und Verwaltung in Abstimmungskämpfen einseitig engagieren?" damit natürlich nicht.

Mit der Initiative "Volkssouveränität statt Behördenpropaganda" soll diesem überbordenden Aktivismus nun entgegengewirkt werden. Ob man mit dem vollen Wortlaut einig geht oder nicht, für mich setzt die Initiative zumindest ein Zeichen in die richtige Richtung. Deshalb bekämpfe ich sie nicht. Hingegen gehe ich nicht einig mit allen Argumenten, mit denen der Bundesrat gemäss seiner Botschaft das Volksbegehren bekämpft. So äussert er sich in Ziffer 9.2 auf Seite 4401 zu den Auswirkungen auf die Kantone und Gemeinden. Die Initiative sagt jedoch klar, was nach Abschluss der parlamentarischen Behandlungen sein soll - nach Abschluss der parlamentarischen Beratungen! -, aber die überwiegende Mehrheit der Gemeinden hat ja weder ein Parlament noch einen Einwohnerrat oder dergleichen. Die Initiative kann sich also gar nicht auf die Gemeinden - gemeint sind natürlich alle Gemeinden - auswirken, sie kann sich also gar nicht auf die Gemeinden hinderlich auswirken, wie es der Bundesrat in seiner Abwehrstrategie behauptet.

Ich bat in der Kommission dann darum, das Bundesamt für Justiz möge sich nochmals dieser Auslegungskontroverse annehmen, fand aber leider kein Gehör. Bis zum Beweis des Gegenteils gehe ich also weiter davon aus, dass diese Initiative nur eidgenössische Abstimmungen betreffen kann. Das Argument des Bundesrates, "die Volksinitiative wird kantonale und Gemeindeabstimmungen behindern und ist daher demokratiefeindlich", erweist sich zumindest für mich als Behördenpropaganda auf sehr dünnem Eis. Das ist es, was ich nicht will.

Deshalb stimme ich auch dem Bundesbeschluss zur Beerdigung dieser Initiative nicht zu.