Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2005-10-04
Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-10-04
Wortprotokoll
Der Kommissionssprecher hat es gesagt: Der Anlass für diese Änderung des Gewässerschutzgesetzes ist das Entlastungsprogramm 2003. Man hat mit diesem Entlastungsprogramm das Buwal gezwungen, nicht nur Personal, sondern auch Aufgaben abzubauen. Dieses Geschäft ist eine Folge davon.
Etwa zehn Kantone, darunter auch jener, den ich hier vertrete, stehen diesem Geschäft skeptisch gegenüber. Sie befürchten erstens einen Mehraufwand für die Kantone, und sie befürchten, dass der Vollzug nicht mehr einheitlich ist. Die Skepsis ist auch bei mir noch nicht ganz ausgeräumt. Tatsache ist, dass diese Vorlage zwar gewisse Grundprinzipien nach wie vor regelt, Tatsache ist auch, dass sie den Kantonen Kompetenzen, aber eben auch Aufgaben überlässt.
Die Kantone haben die Möglichkeit - das ist richtig, der Kommissionssprecher hat es gesagt -, wichtige Dinge zu regeln. So haben sie die Kompetenz, für Zonen, in denen Wasser besonders gefährdet sein könnte, eine Bewilligungspflicht für alle Installationen zu erlassen. Sie haben auch die Möglichkeit, für alle Installationen eine Meldepflicht einzuführen. Damit können die Kantone dann die Aufsicht über diese Anlagen ausüben und auch kontrollieren, ob sie dem Stand der Technik entsprechen. Dank der Meldepflicht verfügen die Kantone auch gleich über einen Tankkataster. Dieser wiederum ist ja für den Katastrophen- und Feuerwehrdienst sehr wichtig.
Ich bitte Sie deshalb, auf diese Vorlage einzutreten. Ich tue dies allerdings ohne jede Begeisterung.