Hofmann Hans · Ständerat · 2005-10-04
Hofmann Hans · Ständerat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-10-04
Wortprotokoll
Der Bundesrat ist bereit, diese Motion entgegenzunehmen. Er bekundet damit ganz klar, dass er das Problem der Endlagerung hochradioaktiver Abfälle zielstrebig und losgelöst von der Diskussion um die weitere Nutzung der Kernenergie angehen will. Das war ja gerade meine Besorgnis, und ich danke dem Bundesrat für diese konstruktive Haltung.
Als ich die Antwort des Bundesrates erhielt und, wie man es ja immer zuerst macht, die Stelle ganz am Schluss anschaute, glaubte ich zwar fast, ein Gerichtsurteil in den Händen zu halten. Dort heisst es ja jeweils, die Beschwerde werde im Sinne der Erwägungen gutgeheissen; dann folgt meistens "im Übrigen jedoch abgewiesen", und das kommt faktisch ja immer einer Ablehnung gleich. So studierte ich die Erwägungen des Bundesrates ganz genau und war dann doch beruhigt oder, präziser gesagt, fast beruhigt. Ich bin aber sicher, dass mich Herr Bundesrat Leuenberger heute noch ganz wird beruhigen können.
Die Stellungnahmen des Bundesrates zu den Punkten 1 und 2 der Motion sind klar und präzise. Die öffentliche Planauflage ist angelaufen, und der Bundesrat rechnet damit, in der zweiten Hälfte des nächsten Jahres über den Entsorgungsnachweis und über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Der Sachplan - eine gute Vorgehenslösung, die ich begrüsse - soll in einem Vernehmlassungs- und Mitwirkungsverfahren breit diskutiert werden, sodass der Bundesrat ebenfalls noch im Jahre 2006 über den Konzeptteil des Sachplans entscheiden kann. Ich danke Ihnen, Herr Bundesrat, für diese klaren Aussagen.
Erlauben Sie auch mir dazu noch eine kurze Erwägung: Nachdem alle Gutachten und Berichte der Experten vorliegen und zu eindeutigen Schlüssen kommen, könnte es dem Bundesrat nach Auswertung der Vernehmlassung einerseits vielleicht möglich sein, seinen Entscheid zum Entsorgungsnachweis bereits im Frühjahr 2006 zu fällen. Da andererseits die seriöse Erarbeitung der Grundlagen für den Sachplan möglicherweise etwas länger dauert, könnten die beiden Geschäfte ja auch entkoppelt werden. Es besteht kein sachlicher Grund, auf das Sachplankonzept zu warten, welches unter Umständen ein halbes Jahr später vorliegen wird. Mit einer Trennung der beiden Geschäfte würde zudem die Transparenz erhöht. Wichtig ist mir aber vor allem, dass auch über das Sachplankonzept bis Ende 2006 beschlossen wird, was der Bundesrat ja auch zusichert.
Bei der Stellungnahme zu Punkt 3 der Motion beschreibt der Bundesrat lediglich den Weg und die notwendigen Arbeiten bis zu einem Standortentscheid. Es fehlt aber eine grobe Zeitvorgabe. Um dem Sachplan zum Erfolg zu verhelfen, sind im Konzeptteil für das Auswahlverfahren aber klare Ziel- und Zeitvorgaben notwendig. Das Verfahren muss den heutigen Kenntnisstand berücksichtigen. Die geologischen Grundlagen und Kenntnisse sind sehr gut und erlauben einen verlässlichen sicherheitstechnischen Vergleich der vorhandenen räumlichen Möglichkeiten.
Um zusätzliche Standorte zu evaluieren, braucht es also keine weiteren geologischen Untersuchungen. Denn diese Fakten liegen auf dem Tisch. Opalinuston gilt unbestrittenermassen als ideales Wirtgestein für ein solches Endlager. Politische Forderungen nach Probebohrungen auch an weiteren möglichen Standorten machen keinen Sinn. Sie dienen nur der Verzögerung dieser wichtigen Umweltaufgabe. Die Probebohrung im Zürcher Weinland diente ja vor allem dazu, die getätigten seismologischen 3D-Untersuchungen zu überprüfen: Die Fachleute der Nagra wollten im Massstab eins zu eins untersuchen, ob die mit Seismik erstellten geologischen Karten des Untergrundes mit der Wirklichkeit übereinstimmen. Diesen Nachweis hat die Probebohrung in Benken klar erbracht. Der angetroffene Untergrund entsprach genau den mit den seismologischen Untersuchungen gewonnenen Erkenntnissen.
Damit ist klar, dass zusätzliche Bohrungen an weiteren möglichen Standorten wie beispielsweise am Jurasüdfuss, am Bözberg oder nördlich der Lägern nach mehrjährigen Verzögerungen nur das bestätigen würden, was wir dank Seismik und zahlreichen Bohrungen über die Geologie an diesen Standorten heute schon wissen. Es ist unbestritten, dass im Rahmen des Sachplans zusätzliche Abklärungen in anderen Bereichen, zum Beispiel bei den volkswirtschaftlichen Auswirkungen, bei soziologischen Aspekten oder bei Fragen der Raumplanung, notwendig sind. Die vergleichende Bewertung der infrage kommenden Regionen sollte aufgrund der vorliegenden Fakten und der noch zu tätigenden Abklärungen im Rahmen des Sachplans innerhalb von zwei bis drei Jahren nach Festlegung des Sachplankonzeptes möglich sein.
Herr Direktor Walter Steinmann, Direktor des Bundesamtes für Energie, den ich zufälligerweise letzte Woche traf, bestätigte mir diesen Zeithorizont. Er sagte mir, dass es das Ziel des BFE sei, das Sachplanverfahren so abzuschliessen, dass ein Standortentscheid im Jahr 2010 gefällt und ab diesem Zeitpunkt ein entsprechendes Rahmenbewilligungsgesuch eingereicht werden könne. Erst dann beginnt ja, wie wir alle wissen, das eigentliche, sehr aufwendige Bewilligungsverfahren. Bundesrat Leuenberger orientierte am 21. Oktober 2004 die UREK über das weitere Vorgehen in Sachen geologisches Tiefenlager. Am Schluss seiner interessanten und aufschlussreichen Ausführungen sagte er uns gemäss Kommissionsprotokoll: "Wir gehen davon aus, dass bis 2010 im Rahmen des Sachplanes 'geologische Tiefenlager' ein Standort festgelegt werden und die Nagra ab 2010 ein Rahmenbewilligungsgesuch einreichen kann. Unser Ziel ist es, im Jahr 2040 ein geologisches Tiefenlager für hochaktive Abfälle in Betrieb zu nehmen. Bis jetzt liegen wir durchaus im vorgesehenen Zeitplan." So Bundesrat Leuenberger in der Kommission.
Herr Bundesrat, ich bitte Sie, uns heute diese Ziel- und Zeitvorgabe auch im Plenum unseres Rates noch zu bestätigen. Dafür danke ich Ihnen herzlich und bitte gleichzeitig meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen, der Annahme dieser Motion nicht zu opponieren.