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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2005-10-06

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2005-10-06

Wortprotokoll

Die Kommission schlägt vor: Wenn Vereinbarungen getroffen werden, dann müssen diese in den öffentlichen Entscheid aufgenommen werden; und zwar schlägt sie das um der Transparenz willen vor. Nur das, was im öffentlichen Entscheid ist, soll für die Parteien verbindlich sein, und es soll daneben nicht noch heimliche Abmachungen geben. Wir sind mit dieser Lösung einverstanden.

Nun sagt Herr Schmid: Ich will, dass es überhaupt keine solchen Vereinbarungen gibt, sondern zuständig ist die öffentliche Behörde, diese hat ihre Verantwortung wahrzunehmen. Ich kann das als einen politischen Standpunkt begreifen, kann es eigentlich fast zu 99 Prozent sogar unterstreichen, bin einverstanden. Aber jetzt schlagen Sie mit Ihrem Antrag vor, diesen Absatz zu streichen. Das heisst: Es kann immer noch Vereinbarungen geben, aber sie kommen nicht in den öffentlichen Entscheid. Damit untergraben Sie, ohne es zu wollen, die Meinung der Kommission. Sie will Transparenz, und sie will, dass die beiden Parteien sich nur an das halten müssen, was in der Verfügung steht.

Es gäbe andere Lösungen. Man könnte zum Beispiel sagen, es dürfe keine Vereinbarungen geben. Das ist eine Variante. Sie müsste dann allerdings darin bestehen, dass beide Parteien vielleicht gemeinsam einen Antrag an die öffentliche Behörde stellen, und diese müsste dann entscheiden. Sie haben die Scheidungskonvention als Vergleichsbeispiel genannt. Dort ist es auch so. Man macht eine Konvention, aber wenn dann der Inhalt der Offizialmaxime widerspricht, dann genehmigt sie der Richter nicht. Also wenn zum Beispiel steht, die Ehefrau bekomme den gesamten Weinkeller, dafür bekomme der Ehemann die elterliche Obhut, dann sagt der Richter in aller Regel, so etwas genehmige er nicht. (Heiterkeit) Nach diesem Prinzip müsste man hier auch vorgehen. Aber es ist mit dem Antrag Schmid-Sutter Carlo nicht getan.