Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2005-10-06
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-10-06
Wortprotokoll
Herr Germann, ich halte mich ebenfalls an den hier vorliegenden Text und nicht an die Begründung, die Sie eben gegeben haben. Ich bin dankbar, Herr Wicki, dass Sie darauf hingewiesen haben, denn Ihre Begründung, Herr Germann, und der Text beinhalten nicht dasselbe.
Weshalb bin ich für die Ablehnung des Antrages der Minderheit? Es wird eine Abwägung zwischen einem Nutzen für die Umwelt und einem entgangenen wirtschaftlichen Nutzen gefordert. Der Nutzen einer Erholungslandschaft für die Umwelt kann wohl kaum in Geld ausgedrückt werden. Damit ist es auch nicht möglich, dass ein solcher einem entgangenen wirtschaftlichen Nutzen gegenübergestellt werden kann. Der ideelle Wert von Natur und Landschaft ist es ja gerade, um den es im Umwelt- und Naturschutz geht. Bedingt beispielsweise eine neue Skipiste eine Waldrodung oder die Beanspruchung eines Flachmoores, so lautet die Frage, ob man einen solchen Eingriff rechtlich bewilligen kann. Dies ist nicht von einem möglicherweise entgangenen Nutzen abhängig zu machen. Im Waldgesetz heisst es dazu klar, dass eine Rodung - um beim Beispiel zu bleiben - nicht aus rein finanziellen Interessen bewilligt werden darf. Es müssen in der Interessenabwägung stets alle Aspekte gleichermassen geprüft werden. Diese Interessenabwägung obliegt aber den Behörden und nicht den beschwerdeführenden Verbänden, wie dies vorgeschlagen wird.
Im Übrigen, was heisst - ich war ja nicht in der Kommission - "in einem adäquaten Verhältnis"? Sollen z. B. Bauvorhaben ab einem Wert von 10 Millionen Franken generell höher bewertet werden als der Schutz natürlichen Lebensraumes? Es ist meines Erachtens völlig unzweckmässig, die Natur in Geldwerten - und darum geht es letztlich, wie ich sehe, wenn ich diesen Text lese - ausdrücken zu wollen.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie ebenfalls, die Minderheit abzulehnen und der Mehrheit zu folgen.