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Wicki Franz · Ständerat · 2005-10-06

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-10-06

Wortprotokoll

Ich werde zu den einzelnen Anträgen von Herrn Schmid separat Stellung nehmen.

Vorerst zu seinem Antrag, in Artikel 10a einen neuen Absatz 1bis einzufügen: Dieser Antrag lag der Kommission in diesem Wortlaut nicht vor. Aber die Kommission für Rechtsfragen diskutierte die Problematik im Zusammenhang mit der UVP und der Verbandsbeschwerde eingehend und sah sich nach ihrer Diskussion nicht veranlasst, eine Bestimmung auszuarbeiten, wie sie nun Herr Schmid vorschlägt.

Wenn ich den Text des Antrages näher ansehe, stelle ich fest, dass im Grunde genommen ein allgemeines Prinzip ins Gesetz aufgenommen werden soll, nämlich die Abwägung aller Interessen. Dies ist ein Grundsatz, den die Behörden grundsätzlich stets anzuwenden haben. Herr Schmid verlangt an sich eine Selbstverständlichkeit. Er versucht in seinem Antrag zu umschreiben, wie eine Interessenabwägung zu erfolgen hat.

Mit der ausdrücklichen Aufnahme einer solchen Bestimmung ins Gesetz wird meines Erachtens explizit eine Beweiswürdigungsregel aufgenommen, die eine bestimmte Richtung angibt. Im Übrigen würde sich die Frage stellen, ob eine solche Bestimmung nicht bei Artikel 10c, also unter "Beurteilung des Berichts", eingefügt werden müsste. Aber das ist nicht das Problem, das wir jetzt zu lösen haben.

Meines Erachtens kann man auf den Antrag Schmid-Sutter Carlo zu Artikel 10a Absatz 1bis verzichten.