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Hofmann Hans · Ständerat · 2005-10-06

Hofmann Hans · Ständerat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-10-06

Wortprotokoll

Ich bitte Sie meinerseits, den Antrag der Minderheit Inderkum abzulehnen.

Wir haben im Einleitungssatz dieses Absatzes 2 nach der Diskussion klar festgehalten, dass ein Umweltverträglichkeitsbericht diejenigen Angaben enthalten muss, "die zur Prüfung des Vorhabens nach den Vorschriften über den Schutz der Umwelt nötig sind". Diese klare Gesetzgebung wurde schon bisher mit der Forderung nach der Prüfung zusätzlicher Massnahmen gleich wieder verwässert. Die Aufhebung von Buchstabe d von Artikel 10b Absatz 2 hat ihren Hauptgrund darin, dass immer wieder unnötige Berichte erarbeitet werden. Dies bildete einen Schwerpunkt meiner parlamentarischen Initiative.

Es ist ja unser aller Ziel, die langwierigen Bewilligungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. Buchstabe d läuft diesen Bestrebungen jedoch klar zuwider. Das Gesetz besagt, dass alles geprüft werden muss, was nötig ist. Das wollen wir auch tun. Aber warum sollen noch weitere, über das Gesetz hinausgehende Massnahmen geprüft werden? Entweder gilt das Gesetz, oder es gilt nicht. Dieser Buchstabe d ist wirklich ein sogenannter Gummiparagraf, der unsere ganzen Bestrebungen unterläuft und dem Missbrauch Tür und Tor öffnet. Stellen Sie sich eine solche schwammige Gesetzgebung in anderen Bereichen vor, zum Beispiel im Steuergesetz!

Der Minderheitsantrag ist eigentlich gut gemeint. Er versucht, eine Brücke zwischen der gänzlichen Aufhebung und dem bisherigen Text zu schlagen. Aber auch mit diesem geänderten Text wird sich im Vollzug nichts ändern: Eine Bauherrschaft müsste immer noch beweisen können, dass diese zusätzlichen Untersuchungen, die über das vom Gesetz geforderte Mass hinausgehen, betrieblich nicht möglich und wirtschaftlich nicht tragbar wären. Wie sollten zum Beispiel Investoren wie Migros, Coop, die Grossbanken oder auch der Staat, der sehr oft betroffen ist, dies beweisen können? Es gäbe ein Rechtsmittelverfahren nur zur Frage der Zumutbarkeit. Dieser gutgemeinte Vermittlungsantrag würde also einen neuen, zusätzlichen "Kriegsschauplatz" eröffnen. Das wird wohl niemand in Kauf nehmen. Und man würde halt weiter lieber auf der sicheren Seite sein und solche zusätzlichen Massnahmen in aufwendigen Studien prüfen lassen.

In der Vernehmlassung haben sich rund zwei Drittel der Kantone klar für die gänzliche Aufhebung dieses Buchstabens d ausgesprochen. Nur gerade knapp ein Drittel hat den Minderheitsantrag bevorzugt.

Ich bitte Sie daher, den Minderheitsantrag abzulehnen und damit nicht nur der Kommissionsmehrheit, sondern auch der klaren Mehrheit der Kantone zu folgen.