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Wicki Franz · Ständerat · 2005-10-07

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-10-07

Wortprotokoll

Zu Absatz 1: Nach der Praxis des Bundesgerichtes werden den beschwerdeberechtigten Organisationen im Fall des Unterliegens keine Gerichtskosten auferlegt. Hingegen werden sie gegebenenfalls zur Leistung einer Parteientschädigung verpflichtet. Um diese Praxis des Bundesgerichtes zu unterbinden, soll im Gesetz ausdrücklich festgelegt werden, dass die Verbände bei der Beschwerdeführung im Fall des Unterliegens kostenpflichtig werden. Diese Regelung beschränkt sich auf die Bundesstufe. Die Kantone können in dieser Hinsicht eigene Regelungen treffen.

Wir haben zwei Minderheiten. Die Minderheit I (Berset) will dem Bundesgericht weiterhin ermöglichen, an der bisherigen Praxis festzuhalten. Die Minderheit II (Pfisterer Thomas) möchte in einem Absatz 2 festlegen, dass die beschwerdebefugten Organisationen angemessen an den Verfahrenskosten beteiligt werden, wenn die Behörde nach Bundes- oder kantonalem Recht ein Einigungsverfahren anordnen und sich die Organisationen nicht beteiligen.