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Humbel Näf Ruth · Nationalrat · 2005-11-29

Humbel Näf Ruth · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-11-29

Wortprotokoll

Es ist richtig, dass dieser nunmehrige Minderheitsantrag von meinem Fraktionskollegen gestellt worden ist. In der CVP-Fraktion fand er allerdings keine Mehrheit, wir werden daher auch dieses Mal mehrheitlich die ursprüngliche Fassung von Artikel 17 unterstützen.

Wir sind nicht grundsätzlich dagegen, dass Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen erhoben werden können. Artikel 17 Absatz 1 Litera a sieht diese Möglichkeit vor. Die Kantone sollen jedoch entscheiden können, ob und wann eine Beteiligung der Arbeitnehmenden angezeigt ist. Wir wollen einzig und alleine nicht, dass Familien durch das neue Gesetz schlechter fahren als mit der bisherigen Lösung. Mit dem neuen vorgeschlagenen Absatz 1bis würde dies aber geschehen. Arbeitnehmende hätten unter Umständen die gleich hohen Kinderzulagen wie bisher, müssten aber höhere Abzüge gewärtigen. Sie hätten also letztlich weniger Geld im Portemonnaie. Bei der Höhe der Kinderzulagen haben wir auch keine gesamtschweizerisch einheitliche Lösung, sondern gesamtschweizerisch lediglich einen minimalen Betrag definiert. Die Kantone sind frei, darüber hinauszugehen. Es ist folglich konsequent, wenn die Kantone auch die Kompetenz haben, die Finanzierung zu regeln.

Es erstaunt mich etwas, dass Herr Bortoluzzi, der sonst das Hohelied der Kantonsautonomie singt, gerade hier wider diesen Grundsatz eine gesamtschweizerische Lösung propagiert.

Die CVP-Fraktion ist grundsätzlich auch der Meinung, dass von Arbeitnehmenden Beiträge erhoben werden können. Wir wollen aber auf keinen Fall, dass Familien insgesamt schlechter fahren als heute.

Mehrheitlich unterstützen wir daher die Kommissionsmehrheit und sind für die Streichung von Absatz 1bis.

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