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Deiss Joseph · Bundesrat · 2005-11-30

Deiss Joseph · Bundesrat · Freiburg · 2005-11-30

Wortprotokoll

Ich muss Ihnen gestehen, dass ich etwas Mühe habe, dieser Diskussion zu folgen. Ich werde ständig und insbesondere von den wirtschaftsfreundlichen Parteien unter Druck gesetzt, endlich mit der bürokratischen Last, mit der Verwaltung, mit den Einschränkungen Schluss zu machen. Jetzt haben wir ein Binnenmarktgesetz, bei dem es darum geht, den nationalen Markt zu öffnen, nach dem einfachen Prinzip, dass jeder, der irgendwo in der Schweiz eine Aktivität ausübt, dies auf dem ganzen Territorium der Schweiz tun kann. Nicht mehr als das! Und sofort kommt der natürliche Drang zum Protektionismus zum Vorschein.

Wenn mir die Konsumentinnen und Konsumenten deswegen die Türe eingerannt hätten, hätte ich das noch begriffen. Aber dieser Ruf nach neuen Reglementen kommt ja von der Branche, von Wirtschaftsleuten. Ich kann nicht verstehen, dass sich z. B. eine SVP hinter diesen Beschluss des Ständerates stellen kann. Es geht mir natürlich auch um die Volksgesundheit. Sie ist äusserst wichtig; deshalb haben wir ja das Hygienegesetz.

Monsieur Zisyadis, je vous défends de parler d'un fiasco de la question de l'hygiène alimentaire en Suisse: je ne connais pas de canton, pas de lieu où aujourd'hui il y ait des problèmes, et surtout pas dans les cantons qui ont abandonné ces règles.

On nous dit que la majorité des cantons est pour, Monsieur Rime: c'est faux! La majorité des cantons est contre. Le Conseil des Etats a voulu en savoir davantage. Il a mené une enquête et une consultation auprès des cantons: ceux-ci, dans leur grande majorité, ont répondu qu'il n'y avait pas besoin d'intervenir.

Der Kanton Zürich zum Beispiel, der in diesem Bereich keine Vorschriften mehr hat, hat die drei Fragen, die vom Ständerat gestellt worden sind, wie folgt beantwortet:

Erste Frage: Ist eine wirtschaftspolizeiliche Vorschrift notwendig, welche die Zulassung zu gastgewerblicher Tätigkeit zwingend von einer Ausbildung - um das geht es hier ja und nicht um Hygienevorschriften - abhängig macht? Antwort: Nein; ohne Kommentar.

Zweite Frage: Funktioniert die geltende Zulassungsordnung für diese Berufsgattung in Ihrem Kanton zufriedenstellend, oder besteht Handlungsbedarf? Antwort: Nein, kein Handlungsbedarf.

Dritte Frage: Wünscht Ihr Kanton neben dem revidierten Bundesgesetz über den Binnenmarkt eine generelle bundesrechtliche Koordinationsvorschrift für das kantonale Berufszulassungsrecht? Antwort: Nein.

Der Kanton Zürich ist ein Beispiel, wo die Sache auf demokratischem Weg geändert worden ist und man diese Vorschriften aufgegeben hat.

Was würde nun der Bundesgesetzgeber tun? Er würde sagen: Was Sie in den Kantonen nun in Ihrer Befugnis entschieden haben, ist nicht genügend; wir müssen von Bundesseite her neue Vorschriften erlassen. Dies widerspräche ja auch dem, was in den Kantonen in Volksabstimmungen beschlossen worden ist. Wir haben gegenwärtig gerade in jenen Kantonen, die keine Vorschriften haben, im Gastgewerbe eine Situation, die zum Teil besser aussieht, weil die altbekannte Regel zum Zuge kommt: Es ist der Wettbewerb, der die Unternehmen stark macht, und es sind nicht die Vorschriften, die vom Staate her kommen. Noch einmal: Es geht nicht darum, Risiken im Bereich der Volksgesundheit einzugehen. Aber wir haben ja einen Gesetzesartikel über Hygienevorschriften im Lebensmittelgesetz, der durchaus genügt, wenn er auch richtig vollzogen wird. [PAGE 1626]

Deshalb bitte ich Sie schon der Glaubwürdigkeit wegen, nun zu diesem Binnenmarktgesetz zu stehen und nicht auf Umwegen, nämlich über das Lebensmittelgesetz, wieder auf Ihren Entscheid zurückzukommen. Es ist auch im Interesse des Tourismus und des Gastgewerbes, dass sie dem Wettbewerb ausgesetzt sind, um zu erstarken.