Heberlein Trix · Nationalrat · 2000-09-18
Heberlein Trix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-09-18
Wortprotokoll
Die FDP-Fraktion unterstützt mit grosser Mehrheit den Minderheitsantrag Egerszegi und den Bundesrat, eventualiter den Rückweisungsantrag Fasel. Herr Fasel hat in der SGK noch jenen Antrag unterstützt, der jetzt als Minderheitsantrag vorliegt.
Der Überraschungscoup in der Kommission aus zwei politisch völlig entgegengesetzten Lagern - einerseits Herr Rechsteiner und andererseits Herr Triponez -, mitten in der Diskussion über die Finanzierung und die Revision der AHV, die bekanntlich gleichzeitig mit der BVG-Revision jetzt in derselben Kommission behandelt wird, hat uns schon etwas erstaunt. Die Finanzierungsbeschlüsse wurden - dies wurde bereits erwähnt - von der Kommission zurückgestellt, damit zuerst die materielle Beratung der Vorlagen erfolgen kann und wir wissen, worüber wir nachher auch in finanzieller Hinsicht sprechen.
Eine Vorlage jetzt, zu diesem Zeitpunkt, zu behandeln, die einfach einen Anteil der Finanzierung herausnimmt, scheint uns völlig verfehlt. Auch hatte Frau Bundesrätin Dreifuss keine Gelegenheit, in der Kommission zu diesem Vorschlag Stellung zu nehmen; er wurde dann einfach rasch verabschiedet. Auch wenn es nicht üblich ist, dass die Bundesräte bei der Behandlung von Parlamentarischen Initiativen anwesend sind, so hatte diese doch eine spezielle Bedeutung, weil wir eigentlich an der Behandlung der Vorlage über die AHV-Revision waren.
Ich kann nicht einsehen, wieso dieser Antrag auch von Herrn Triponez und von der SVP-Fraktion unterstützt wird. Denn wir nehmen damit einen Entscheid vorweg, gemäss dem ein Beitrag in den AHV-Fonds gehen soll, der zwar [PAGE 876] dringend nötig ist, aber natürlich einem Wunschkatalog, wie er vonseiten der SP-Fraktion bezüglich der AHV-Revision erstellt wird, Auftrieb geben wird. Indem Sie den Erlös aus dem Mehrwertsteuerprozent vollumfänglich der AHV-Kasse zukommen lassen, werden die Finanzierungsprobleme der AHV keineswegs gelöst. Es wird einfach von einem Sack in den anderen verschoben. Der Verlust fällt bei der Bundeskasse umso mehr ins Gewicht, denn die demographische Entwicklung steht fest.
Es stimmt nicht, dass die Anteile des Bundes an den Ausgaben der AHV reduziert wurden. Es sind zwar 17 Prozent der Ausgaben, aber die jährliche Zuwachsrate des Bundes betrug - im Gegensatz zu dem, was Herr Rechsteiner gesagt hat - von 1970 bis 1999 rund 26 Prozent. Rasches Handeln, wie es im Hinblick auf das Loch in der AHV-Kasse gefordert wird, bewirkt einen Wunschkatalog in der parlamentarischen Beratung, der auf der anderen Seite des politischen Spektrums genauso bekämpft wird, wie jetzt dieser Vorschlag unterstützt wird.
Sie wollen eine Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes für die Deckung durch die demographische Entwicklung verursachten Kosten möglichst lange hinauszögern. Damit wird sie aber nicht verhindert, denn die Zahlen des AHV-Fonds, auch die demographische Entwicklung, zeigen ganz klar, dass wir zusätzliche Mehrwertsteuerprozente brauchen.
Ein Hinauszögern der Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes für die Deckung der durch die demographische Entwicklung entstehenden Kosten verursacht, mit der Zustimmung zur heute behandelten Vorlage, lediglich einen Verlust von jährlich 400 Millionen Franken für die Bundeskasse. Dabei wird ganz klar gefordert - Sie haben es gehört -, dass dieser Verlust, dieses "Loch", durch eine Erhöhung der direkten Bundessteuer oder durch eine Erhöhung der Tabaksteuer wettgemacht werden soll. Dies bedeutet also eine Verlagerung wieder zurück auf die direkten Steuern, wie wir das eigentlich immer bekämpft haben. Ich glaube, es bestand unter den bürgerlichen Parteien ein Konsens, dass man von den direkten Steuern eher zu den indirekten Steuern übergehen sollte. Auch aus diesem Grund ist mir der Entscheid völlig unverständlich.
Ich möchte Ihnen beantragen, auf diese Vorlage nicht einzutreten und eventualiter den Antrag der grünen Fraktion auf Rückweisung zu unterstützen. Wir müssen die AHV langfristig sanieren und nicht einfach kurzfristig 400 Millionen Franken von der Bundeskasse hinüber in den AHV-Fonds verlagern; wenn Sie das weiterziehen, werden letztlich bis zu einer Milliarde Franken verlagert werden.
Zu Herrn Widrig möchte ich noch sagen, dass die Verfassungsnorm nach wie vor besteht, so wie sie von uns beschlossen wurde. Daran hat sich nichts geändert. Ich weiss auch nicht, ob die CVP-Fraktion wirklich Gelegenheit hatte, intensiv über seinen Antrag zu reden, den er eben auch im Namen des Gewerbes gestellt hat.