Rechsteiner Paul · Nationalrat · 2000-09-18
Rechsteiner Paul · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-09-18
Wortprotokoll
Zunächst ganz kurz ein paar Zusatzbemerkungen in verfahrensmässiger Hinsicht. Frau Egerszegi hat gesagt, der Bundesrat habe nicht die Gelegenheit gehabt, in der Kommission Stellung zu nehmen. Ich muss hier festhalten, dass Frau Bundesrätin Dreifuss die Stellungnahme des Bundesrates in der Kommission sehr vehement vertreten hat. Alle diejenigen, die dabei waren, können sich an diesen Positionsbezug erinnern. Daran hat es nicht gefehlt, und auch die schriftliche Stellungnahme des Bundesrates liegt vor.
Zu Herrn Fasel: Bezüglich der Frage, ob auf die Vorlage 1 einzutreten sei oder nicht, ist festzuhalten: Auf die Vorlage 1 ist eingetreten worden, hingegen ist in Bezug auf das Verfahren entschieden worden, dass über die Finanzierungsvorlage 1 nach der Detailberatung der Vorlage 2, der materiellen AHV-Vorlage, beraten werden soll. Dieser Entscheid ist ebenfalls einhellig getroffen worden. Das zu den Verfahrensanträgen.
Es geht nicht darum, noch einmal sämtliche Argumente zu wiederholen. In Bezug auf die Verfassungsbestimmung konnte niemand darlegen, dass es sich anders verhält, als die Kommissionsmehrheit es darstellt. Die Verfassung spricht von diesem Mehrwertsteuerprozent für die AHV und nicht für den Bundesanteil. Das ist der Unterschied zur Tabaksteuer und zur Alkoholsteuer; dort wird im Unterschied zu diesem Mehrwertsteuerprozent gesagt, dass sie zur Finanzierung des Bundesanteils dienen. Das sollte die Verhältnisse klarstellen.
Zu einer Unklarheit im Votum von Frau Heberlein: Die Reduktionen des Bundesbeitrages im Laufe der Neunzigerjahre waren erheblich. Es gibt einen Bericht zuhanden der Kommission, erstattet durch die Verwaltung, in dem die Folgen der Sparmassnahmen für die AHV durch all diese Sanierungspakete während der ganzen Neunzigerjahre - letztmals über den "runden Tisch", Verzicht auf den Bundesbeitrag für das flexible Rentenalter - dargelegt worden sind. 1,65 Milliarden Franken sind in solchen Einzelfallentscheidungen zulasten der AHV weggespart worden. Das rechtfertigt heute auch eine Korrektur.
Zur Philosophie des Rückweisungsantrages der grünen Fraktion: Herr Fasel will die ganzen Fragen im Zusammenhang mit der 11. AHV-Revision integral behandeln. Hier muss man einfach sagen: Wenn die politischen Mehrheiten für eine Korrektur eines Fehlentscheides gegeben sind, dann sollte eine solche Korrektur auch vorgenommen werden. Die SGK ist immer wieder so verfahren, auch das Parlament; ich erinnere Sie an das Geschäft, das gerade vorhin behandelt wurde. Dort ging es nicht um einen Fehlentscheid, sondern um eine Korrektur bezüglich der Anlagevorschriften des Ausgleichsfonds der AHV. Bei diesem Geschäft geht es um eine Vorlage, die noch einen Bestandteil der 11. AHV-Revision bildet, der in der Botschaft ausgewiesen ist. Wir haben diesen Teil des Paketes vorgezogen, weil es nicht sinnvoll ist, damit zuzuwarten, bis im Rahmen der 11. AHV-Revision sämtliche Kompromisse gefunden worden sind.
Dasselbe ist vor kurzem durch die Wiedereinführung des Konkursprivilegs für die AHV geschehen. Auch da ist eine Sonderkorrektur durch eine Parlamentarische Initiative der SGK - inzwischen von Nationalrat und Ständerat gutgeheissen - vorgenommen worden, und auch das war ein Bestandteil der Botschaft zur 11. AHV-Revision. Trotzdem haben National- und Ständerat gefunden, man solle das gesondert entscheiden. Bei den Erträgen aus Spielbanken war es genauso.
Hier ist einfach festzustellen - das ist die abschliessende Bemerkung -: Die Finanzierung der AHV, die Finanzierung der IV sind so wichtig, weil diese Sozialwerke und diejenigen, die darauf angewiesen sind, von allem profitieren, was finanziell beigesteuert wird. Hier sind es immerhin 400 Millionen Franken, viel mehr als bei den anderen Beschlüssen, die wir gerade diskutiert haben. Es ist richtig, diese zusätzlichen Mittel für die AHV zu verwenden. Wir werden im Übrigen dann, wenn es um die Steuerpakete geht, die der Bundesrat beschliessen wird, über ganz andere Volumina diskutieren, soweit es um die Sanierung und die Perspektiven des Bundeshaushaltes geht. Hier haben wir die Möglichkeit, für die AHV etwas zu tun.
Und noch einmal zum Abschluss: Auf die IV wird sich diese Neuregelung noch viel stärker auswirken, weil bei der IV der Finanzierungsanteil der öffentlichen Hand grösser ist. Die IV wird vom positiven Entscheid des Nationalrates - wenn Sie der Kommission folgen - proportional noch mehr profitieren als die AHV.