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Riklin Kathy · Nationalrat · 2005-11-30

Riklin Kathy · Nationalrat · Zürich · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-11-30

Wortprotokoll

Die Würde der Kreatur ist ein ganz wichtiges Element in diesem Tierschutzgesetz. Ich verstehe daher die Gegner nicht, die jetzt diesen Straftatbestand aus dem Gesetz herausstreichen wollen. Wie wollen Sie denn die Würde der Kreatur durchsetzen und glaubwürdig vertreten, wenn diese ja keine Bedeutung hat, schlussendlich im Gesetz nur ein frommer Wunsch ist? Hier verstehe ich den Antragsteller nicht, der den Begriff der Würde streichen möchte. Bei der Deklaration hat es hier in diesem Saal von Vertretern derselben Partei noch ganz anders getönt.

Ich denke, im Ständerat war es ein bisschen ein Husarenstück, dass der Ständerat plötzlich die Missachtung der Würde als Straftatbestand gestrichen hat. Herr Ständerat Schiesser hat darauf hingewiesen, dass es eben beim Menschen kein Straftatbestand sei. Barbara Marty Kälin hat dies hier klar widerlegt: Auch beim Menschen haben wir selbstverständlich solche Straftatbestände, nur sind sie viel differenzierter und noch klarer ausgedeutscht. Es gibt zum Beispiel auch das unehrenhafte Verhalten, das ein Straftatbestand ist. Wenn Sie mich fragen: Da gibt es vielleicht auch Definitionsprobleme. Aber wir sorgen dafür, dass sich der Mensch würdevoll verhalten soll und muss und entsprechend auch bestraft wird, wenn er es nicht tut.

In diesem Sinne beantrage ich Ihnen, diesen Straftatbestand in Artikel 25 so zu belassen und der einstimmigen WBK zuzustimmen. Wir haben ja bereits den Tieranwalt aufgegeben; aber ich denke, dies hier ist ein ganz wesentliches Teilchen, auch für die Initianten, damit sie ihre Initiative dann zurückziehen können.

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