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Studer Heiner · Nationalrat · 2005-12-01

Studer Heiner · Nationalrat · Aargau · EVP/EDU Fraktion · 2005-12-01

Wortprotokoll

Bei einer ganzen Reihe von Punkten hat Kollege Rechsteiner Rudolf Recht. Da pflichte ich ihm bei; so z. B. beim Punkt, dass das, was die Kommission beantragt, kein indirekter Gegenvorschlag ist. Das gemeinsame Stichwort ist "nur AHV", aber es geht um zwei völlig unterschiedliche Dinge. Von daher glauben wir nicht, dass die Chance für die Volksinitiative kleiner wird, wenn dem Antrag der Kommission zugestimmt wird. Denn man muss den Leuten erklären: Sofern ihr Nein sagt, gehen die 7 Milliarden Franken aufgrund dieses Gesetzes - das Sie hier beschliessen wollen - in den AHV- und IV-Fonds.

Ich glaube nicht, dass das wesentlich mehr Leute dazu bewegt, Ja oder Nein zu sagen. Das Einzige, was offensichtlich jetzt herausgekommen ist, ist, dass die Chance kleiner geworden ist, dass die SVP schliesslich der Initiative zustimmen wird. Etwas anderes ist nämlich nicht geschehen, weil es in der Sache so ist, wie es Herr Bundesrat Merz vorhin gesagt hat: Es wird bei beidem nicht mehr zu verteilen sein, es geht um eine Umverteilung.

Wir sind in der WAK nicht dabei, deshalb kam dieser Antrag nicht als Minderheitsantrag aus der Kommission; das ist der Grund, und wir sind - das macht uns nichts aus - auch bei den Von-Wattenwyl-Gesprächen nicht dabei. Deshalb [PAGE 1637] können wir versuchen, Sie auf eine echte Alternative hinzuweisen, und deshalb stellen wir diesen Antrag als Fraktion, den besten, den richtigen Weg zu gehen und diese 7 Milliarden Franken zum Schuldenabbau zu verwenden.

Ich erwarte jetzt nicht, dass Herr Bundesrat Merz sagt, man solle unseren Antrag unterstützen. Im Grunde seines Herzens möchte er natürlich am liebsten, dass er genehmigt würde. Er sagte ja, der Kommissionsantrag sei der zweitbeste. Dieser Meinung sind wir auch. Also muss er nicht dem Kollegialitätsprinzip folgen und etwas anderes sagen, als er denkt. Aber wenn wir diese 7 Milliarden eben für den Schuldenabbau verwenden, haben wir pro Jahr rund 200 Millionen Franken weniger Schuldzinsen zu bezahlen. Also verbessern wir hier mit einem Schlag auch die Situation unserer Bundeskasse um diese Summe. Ob das dann wirklich für Steuererleichterungen genutzt wird, wie Herr Rechsteiner befürchtet, darüber müsste man debattieren, dagegen würden wir uns wehren. Aber was ganz sicher geschehen würde - und da haben wir jetzt eine andere Auffassung in Bezug auf das, was die Realität wäre -: Würde dann in Zukunft im Bundesbudget nicht gerade dort mehr gekürzt, wo es Sie oder uns besonders betrifft, nämlich im Umwelt- oder Sozialbereich?

Das ist das, was wir nicht vorhersehen können; unsere Fraktion ist aber der Meinung, es sei richtig. Weil dieses Nationalbankgold Volksvermögen ist und weil wir Politiker stellvertretend - aber als Politiker - diese Volksschulden aufgebaut haben, ist es der naheliegende Weg, diese 7 Milliarden Franken zum Abbau der Schulden zu verwenden.

Deshalb bitte ich Sie, meinem Antrag zuzustimmen. Wie schon beim Eintreten kurz gesagt: Wir bringen es hier als Gegenposition vor, in Form eines Bundesgesetzes, damit man nicht sagen kann, man wolle dem Volk keine Chance geben, darüber abzustimmen. Auch gegen dieses Gesetz könnte natürlich das Referendum ergriffen werden.