Deiss Joseph · Bundesrat · 2005-12-01
Deiss Joseph · Bundesrat · Freiburg · 2005-12-01
Wortprotokoll
Ich habe Ihnen die Haltung des Bundesrates in dieser Frage ja schon gestern vorgetragen. Ich möchte es heute nur noch nachholen, jene Fragen zu beantworten, die ich gestern nicht beantworten konnte. Ich hatte gestern Abend übrigens Gelegenheit, an der Empfangsfeier für Ständeratspräsident Büttiker im Kanton Solothurn teilzunehmen. Wir haben dort sehr gut gegessen, und bis jetzt habe ich keine Lebensmittelvergiftung feststellen können, weder bei mir noch bei anderen Teilnehmern.
Nun zu den Antworten des Kantons Solothurn - er stand ja gestern zur Diskussion - zu den Fragen, die ihm durch die ständerätliche Kommission gestellt wurden.
Erste Frage: Ist eine wirtschaftspolizeiliche Vorschrift notwendig, welche die Zulassung zur gastgewerblichen Tätigkeit zwingend von einer Ausbildung abhängig macht? Antwort: Nein; im Übrigen wäre hier Zwang fehl am Platz. Die Frage wird dann etwas erläutert.
Zweite Frage: Funktioniert die geltende Zulassungsordnung für diese Berufsgattung in Ihrem Kanton zufrieden stellend, oder besteht Handlungsbedarf? Antwort: Sie funktioniert in wirtschaftspolizeilicher Hinsicht zufrieden stellend, es besteht deshalb in dieser Hinsicht kein Handlungsbedarf.
Dritte Frage: Würde Ihr Kanton neben dem revidierten BGBM eine generelle bundesrechtliche Koordinationsvorschrift für das kantonale Berufszulassungsrecht als notwendig erachten? Antwort: Nein, nach unserer Auffassung ist das revidierte BGBM ausreichend.
Sie sehen, auch das "gefährdete" Solothurn - das heisst Regierungsrat Peter Gomm - ist nicht der Meinung, dass wir so etwas brauchen.
Zum Kanton Zürich - Herr Glur ist leider nicht da, er wollte wissen, wer unterschrieben hat -: Es ist Frau Dr. Caroline Brüesch, die Generalsekretärin, die in Abwesenheit der Regierung die drei Antworten gegeben hat. Sie hat insbesondere geschrieben: Das BGBM bezweckt die Liberalisierung des Binnenmarktes; eine neuerliche Einschränkung, z. B. im gastgewerblichen Bereich, widerspricht diesem Prinzip und ist abzulehnen.
Der Kanton Bern, der auch erwähnt wurde, gibt durch die Volkswirtschaftsdirektorin Elisabeth Zölch-Balmer folgende Antworten:
1. Eine solche wirtschaftspolizeiliche Vorschrift ist überflüssig.
2. Die geltende Zulassungsordnung im Kanton Bern funktioniert sehr gut.
3. Der Kanton Bern unterstützte in seiner Vernehmlassungseingabe die laufende Revision des BGBM, die einen verbesserten Marktzugang bringen soll. Er lehnt zusätzliche Vorschriften ab.
Noch zu Herrn Giezendanner, der die Frage zu den Lizenzen im Transportwesen gestellt hat: Die Lizenzpflicht, auf die Sie hinweisen, Herr Giezendanner, stammt aus den Regelungen des Landverkehrsabkommens mit der EU, Artikel 9, und wurde bei uns im Personenbeförderungsgesetz in nationales Recht umgesetzt. Das Landverkehrsabkommen regelt ja nur grenzüberschreitende Sachverhalte, und es bezieht sich somit bei der Lizenzpflicht nur auf diesen grenzüberschreitenden Verkehr. Wenn unsere Transporteure über die Grenzen hinaus arbeiten wollen, müssen sie das wohl oder übel haben. Deshalb wurde das bei uns übernommen.
Sie sehen also, weder im Kanton Solothurn - Herr Borer ist jetzt auch da und hat es hoffentlich gehört - noch im Kanton Zürich noch in anderen Kantonen ist durch die Liberalisierung irgendein gravierendes Problem entstanden. Wichtig ist, dass das Hygienerecht angewendet wird. Sobald man Kontrollen macht, wird man natürlich auch ab und zu fündig.