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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2005-12-05

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2005-12-05

Wortprotokoll

Ich ersuche Sie, den Antrag Hollenstein abzulehnen. Die Beiträge an das ausserdienstliche Schiesswesen waren immer etwas umstritten, das ist zuzugeben. Aber sie haben in den letzten Jahren stark [PAGE 1709] abgenommen, sie haben sich stark rückläufig entwickelt. Das Obligatorium ist aber in der "Armee XXI" immer noch vorgesehen, und das wird bis auf Weiteres auch so bleiben. Es ist nämlich in Artikel 63 des Militärgesetzes festgehalten, und im selben Artikel werden eben auch die Organisation der Übungen und die Entschädigungen der anerkannten Verbände geregelt.

Der Rahmen der Budgetberatungen scheint nicht geeignet, um den Sinn des Obligatoriums infrage zu stellen. Das müsste man auf andere Weise tun. Man müsste zuerst das Gesetz ändern, denn das Gesetz sieht eben solche Beiträge vor. Wenn man sie streichen würde, hätte das in erster Linie zur Folge, dass man die Gratismunition für das obligatorische Schiessen nicht mehr zur Verfügung stellen könnte. Dann müsste der Bund das Obligatorische selber durchführen, bis das Gesetz geändert würde. Da kann ich nur sagen: Da bräuchten wir dann auch Fahnen, Frau Hollenstein, wenn wir dieses Riesenschützenfest auf Bundesstufe durchführen müssten.

Ich erinnere Sie daran, dass wir dem Departement auch für diesen Betrag einen Ausgabenplafond genehmigt haben, der ihm eine gewisse Planungssicherheit gibt.

Deshalb ersuche ich Sie, den Antrag Hollenstein abzulehnen.

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