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Blocher Christoph · Bundesrat · 2005-12-05

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-12-05

Wortprotokoll

Ich beantworte die Frage von Frau Huguenin. Die Frage geht dahin, warum man bei der erleichterten Einbürgerung die Gebühren des Bundes erhöht und die Gebühren für die ordentliche Einbürgerung gesenkt hat. Der Bundesrat hat die entsprechende Verordnung angepasst, weil nach der neuen Regelung für die Einbürgerung maximal nur noch kostendeckende Gebühren erhoben werden sollen. Es hat sich gezeigt, dass die Gebühren für die erleichterte Einbürgerung zurzeit zu tief und die Gebühren für die ordentliche Einbürgerung zu hoch sind. Darum hat der Bundesrat dies der tatsächlichen Kostendeckung angepasst.

Es ist ein Irrtum, zu glauben, bei erleichterten Einbürgerungen gebe es keinen Aufwand. Auch erleichterte Einbürgerungen können nur ausgesprochen werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören die Beachtung der Rechtsordnung, die Eingliederung in unsere Verhältnisse und - bei im Ausland lebenden Gesuchstellern - enge Beziehungen zur Schweiz. Dies erfordert gewisse Abklärungen, deren Kosten durch entsprechende Gebühren zu decken sind. Weil die bisher geltenden Gebühren bei der erleichterten Einbürgerung nicht kostendeckend waren, hat der Bundesrat die entsprechende Verordnung angepasst. Es ist aber zu beachten, dass es auch nach der Gebührenerhöhung viel einfacher ist, das Schweizer Bürgerrecht durch erleichterte Einbürgerung zu erhalten als durch die ordentliche Einbürgerung. Zudem ist die erleichterte Einbürgerung ebenfalls wesentlich kostengünstiger als die ordentliche.

Bei der ordentlichen Einbürgerung besteht ein dreistufiges Verfahren: Bund, Kanton, Gemeinde. Jede Stufe erhebt die für ihren Entscheid anfallenden Gebühren. Bei der erleichterten Einbürgerung erhebt nur der Bund Gebühren, und das kommt gesamthaft natürlich billiger. Der Bund erteilt unmittelbar das Gemeinde-, Kantons- und Schweizer Bürgerrecht, wenn die Voraussetzungen geprüft sind. Der Bewerber muss also nur ein einziges Verfahren durchlaufen, und auch die Gebühren sind entsprechend weit geringer.