preparatory:AB 60213
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2005-12-06
Wortprotokoll
Die Rubrik heisst "Ausbildung Programmschaffender und Medienforschung". Das sind zwei Dinge, die nicht mehr lange beisammen sein werden, denn es ist vorgesehen, sie voneinander zu trennen. Der Budgetbetrag, der jetzt noch eingestellt ist, beläuft sich auf weniger als 2 Millionen Franken. Mit dem neuen Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG), das bei Ihnen ja noch in Beratung ist, soll die Medienforschung - das heisst rund 1 Million - künftig aus Konzessionsabgaben finanziert werden. Die Aus- und Weiterbildung von Programmschaffenden - das heisst die andere Million - soll hingegen weiterhin aus der Bundeskasse finanziert werden.
Wenn Sie nun Kürzungen vornehmen, führt das dazu, dass weniger Forschungsprojekte unterstützt werden können und dass gewisse Weiterbildungsinstitutionen dann - sagen wir einmal - Schwierigkeiten bekommen würden. Es sind ja Beiträge für die Erfüllung ihrer Aufgaben, die sie nicht sonst woher bekommen. Es hätte letztlich negative Auswirkungen auf die Qualität der politischen Informationsleistungen, und zwar sowohl im elektronischen Bereich wie im Printbereich, und damit hätte es letztlich eben auch eine Qualitätseinbusse bei den Standards zur Folge, mit denen unsere Medien arbeiten.
Der Bundesrat empfiehlt Ihnen, seinen Antrag zu unterstützen und den Kürzungsantrag abzulehnen.