Cathomas Sep · Nationalrat · 2005-12-06
Cathomas Sep · Nationalrat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-12-06
Wortprotokoll
Die CVP-Fraktion unterstützt den Antrag der Minderheit Vollmer, der Fassung des Bundesrates zu folgen. Der Antrag, bei der Position Technische Verbesserungen 2,5 Millionen Franken zu streichen, ist nicht nachvollziehbar und kann in der vorgeschlagenen Form, das heisst ohne Darlegung der daraus entstehenden Folgen, nicht akzeptiert werden. Aufgrund der in der Finanzkommission geführten Diskussion über die vom Bundesrat vorgesehene Finanzierung der Vorarbeiten an der Porta Alpina muss befürchtet werden, dass die vorgeschlagene Kürzung vorrangig Investitionen der Rhätischen Bahn treffen wird.
Die Position 802.4600.107, Technische Verbesserungen, wird bekanntlich durch Verpflichtungskredite gesteuert, welche für bewilligte und konkrete Bahninfrastrukturprojekte reserviert sind. Laut Aussage des Bundesamtes für Verkehr ist der vom Bundesrat vorgesehene Budgetbetrag im Rahmen von rund 168 Millionen Franken vollständig für bewilligte Projekte verpflichtet. Die zur Diskussion stehende Finanzierung von eventuellen Vorleistungen für das Projekt Porta Alpina kann demzufolge nicht im budgetierten Betrag dieser Position enthalten sein, handelt es sich doch bei der Porta Alpina um ein neues und noch nicht bewilligtes Projekt. Demzufolge wird durch die Streichung der vorgesehenen 2,5 Millionen Franken nicht die Porta Alpina verhindert, sondern es müssen andere, bereits bewilligte Projekte zur Verbesserung der Bahninfrastruktur gestrichen werden.
Mit der Kürzung des Verpflichtungskredites wird die Umsetzung konkreter Projekte an verschiedenen Anlagen der Bahninfrastruktur an diversen Standorten im Jahr 2006 verunmöglicht. Die pauschale Kürzung von 2,5 Millionen Franken ohne Konkretisierung und klare Bezeichnung der aufgrund dieser Kürzung nicht zur Ausführung gelangenden Projekte kann und darf nicht akzeptiert werden.
Aus diesem Grunde bitte ich Sie, dem Antrag der Minderheit Vollmer zuzustimmen und dem Bundesrat zu folgen.