Gysin Remo · Nationalrat · 1999-12-20
Gysin Remo · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 1999-12-20
Wortprotokoll
Das Begehren meiner Parlamentarischen Initiative lautet wie folgt: Der Bundesbeschluss vom 30. September 1955, der dem Bundesrat eine umfassende, nahezu unbegrenzte Kompetenz für Steuerbefreiungen gibt, ist durch eine klarere Regelung zu ersetzen, welche Beurteilungs- und Entscheidungskriterien beinhaltet. Über den neuen gesetzlichen Rahmen hinausgehende Steuerprivilegien sollen zukünftig vom Parlament genehmigt werden. Die bestehende Regelung ist veraltet. Sie ist aber auch unklar. Dazu wird sie vom Bundesrat erst noch höchst extensiv ausgelegt; das haben wir im Zusammenhang mit dem Internationalen Olympischen Komitee (IOK) gesehen. Dies geschieht in einer Situation, in der zahlreiche internationale Unternehmen zusätzliche Begehrlichkeit zeigen.
Ein paar kurze Bemerkungen zur Geschichte: Sie können sich an die Diskussion im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuergesetzgebung erinnern. Wir haben damals auch über das IOK gesprochen. Es war wirklich Herr Bundesrat Villiger - zusammen mit der Steuerverwaltung -, der uns auf diesen queren, veralteten Bundesbeschluss aufmerksam machte. Dem Bundesrat ist im Bundesbeschluss von 1955, in den Artikeln 1 und 3, die umfassende Kompetenz gegeben, in Abkommen mit internationalen Organisationen Steuerbefreiungen bzw. Ausnahmen von der Steuergesetzgebung des Bundes zu gewährleisten. Bereits bei der Entstehung dieses Bundesbeschlusses gab es eingehende Opposition. Herr alt Nationalrat Eisenring z. B. hat auf die Ungleichbehandlung internationaler Institutionen aufmerksam gemacht und den Punkt, der heute zur Debatte steht, damals schon erwähnt.
Es gibt in der Tat eine Grauzone, die es zukünftig zu präzisieren gilt. Stellen Sie sich vor: Wir haben etwa 300 internationale Organisationen in der Schweiz. Sie können in den Antworten des Bundesrates zu verschiedenen entsprechenden Einfachen Anfragen nachlesen, dass alle Begehrlichkeiten zeigen und Steuerprivilegien verlangen. Hier mit eingeschlossen ist dann die Gefahr von Präjudizien; wenn das IOK Steuerbefreiungen bekommt, kommen die Fifa, die Uefa und dann andere internationale Unternehmen, die dasselbe wollen.
Die Regelung im geltenden Bundesbeschluss ist auch rechtsstaatlich höchst bedenklich. Sie öffnet Tore zur Willkür und zur Unsicherheit, sie höhlt die eigentliche Gesetzgebung regelmässig aus. Sie weist auch auf ein Spannungsfeld zwischen Exekutive und Legislative, Bundesrat und Parlament, hin. Im Kern umgeht der Bundesrat hier ein Gesetz, das das Parlament erlassen hat. Tut er dies im Zusammenhang mit kantonalen Gesetzen, so muss er die Bewilligung der kantonalen Behörde einholen. Dies hier ist ein Kernpunkt meines Vorstosses. Ich möchte nämlich, dass sich der Bundesrat, wo er Bundesgesetze ausser Acht lässt, auch absichert - und zwar bei uns, beim Parlament. Auf anderer Ebene ist dies gang und gäbe. Auch hier sollte dies so spielen.
Mit dieser Parlamentarischen Initiative steht vieles, was die Kommissionssprecher nachher in Frage stellen werden, nicht zur Diskussion. Ausdrücklich möchte ich hier betonen, dass es berechtigte Steuerprivilegien gibt, die auch gewährt werden sollen. Die Sitzabkommen des Bundesrates mit Spezialorganisationen der Uno zum Beispiel stehen hier nicht zur Diskussion. Auch wenn eine Sache internationalen Gepflogenheiten entspricht - Steuerprivilegien von Diplomaten etwa -, so ist dies auch weiterhin nicht umstritten. Selbstverständlich tangiert der Vorstoss auch die Unabhängigkeit internationaler Organisationen nicht; auch diesbezüglich werden Sie nachher wieder das Gegenteil hören, was aber nicht zutrifft. Wie ich selbst, legt auch der Bundesrat Wert darauf, dass diese Unabhängigkeit bestehen bleibt. Was ist denn diese Unabhängigkeit internationaler Institutionen? Es ist die Unverletzlichkeit der Lokale und Archive, freie Ein- und Ausreise, freier Verkehr der Institutionen und ihrer Vertreter im Inland, Freiheit des Kontakts mit ihren Mitgliedstaaten. Dies ist die Umschreibung des Bundesrates. Dazu gehört auch noch die Versammlungsfreiheit. Alles dies soll bleiben.
Bei meiner Parlamentarischen Initiative geht es im Kern darum, das Ermessen des Bundesrates einzuschränken. Dies aufgrund ganz konkreter Kriterien. Schon jetzt arbeitet er mit Kriterien; diese sollen nun auch gesetzlich verankert werden. Weiter schlagen wir vor, dass dort, wo der Bundesrat das Gesetz ausser Acht lässt, verlangt wird, dass er dies nur mit Rückversicherung beim Parlament tun kann.
Ich hoffe, dass Sie meine Parlamentarische Initiative unterstützen können. Damit unterstützen Sie auch den Vorschlag, die Anregung und Haltung von Herrn Bundesrat Villiger.