Lexipedia

Cathomas Sep · Nationalrat · 2005-12-07

Cathomas Sep · Nationalrat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-12-07

Wortprotokoll

Die CVP-Fraktion unterstützt den Antrag der Minderheit und lehnt den Vorschlag für den Ausschluss einer Finanzierung der Vorleistungen für die Porta Alpina bei der Position 802.4600.107, technische Verbesserungen, ab. In letzter Zeit ist die Porta Alpina nicht nur in der Surselva und im Kanton Graubünden ein ständiges Thema; auch in den verschiedenen Kommissionen unseres Parlamentes wurden unzählige Fragen über den Sinn, den Nutzen, die möglichen betriebstechnischen Friktionen, die Kosten und deren Finanzierung gestellt - viele Fragen, die zum heutigen Zeitpunkt noch nicht in allen Details definitiv beantwortet werden können.

Um den heutigen Entscheid über die Finanzierung der Vorleistungen treffen zu können, müssen wir nur eine Frage beantworten, nämlich: Wissen wir zum heutigen Zeitpunkt mit Bestimmtheit, dass die Porta Alpina unmöglich, sinnlos, nicht realisierbar ist und für alle Zeiten keine Wertschöpfung haben wird? Vertreter aller involvierten Bereiche, sowohl die SBB wie das Bundesamt für Verkehr und die Verfasser der diversen Studien, haben in keiner Projektbeurteilung zum Ausdruck gebracht, dass die Porta Alpina aus heutiger Sicht unvernünftig sei und darum nicht realisiert werden solle. Weil niemand diese Frage heute definitiv beantworten kann, müssen wir als Parlament und in dieser Funktion auch als für die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes verantwortliches Gremium den Entscheid für die nur jetzt mögliche Vorinvestition treffen.

Bei der Porta Alpina geht es um den Ausbau und die Ertüchtigung der für den Gotthard-Basistunnel vorgesehenen Nothaltestelle Sedrun zu einer vollwertigen Haltestelle für Bahnreisende. Die wichtigsten Anlagen, nämlich die Perrons, die Verbindungs- und Seitenstollen als Zugang zum Lift, die Bauten und Anlagen für die Zu- und Abluftanlagen, werden bereits heute im Zusammenhang mit der Neat-Baustelle realisiert. Bei der Porta Alpina darf festgestellt werden, dass eine nachhaltige Nutzung schon erbrachter Vorleistungen zugunsten künftiger Generationen ermöglicht wird.

Es gibt schweizweit kaum ein Eisenbahnvorhaben, bei welchem das Verhältnis zwischen Investitionen und Reisezeitgewinn besser ausfällt. Der Entscheid für die Porta Alpina bietet die einmalige Gelegenheit, den Glauben an die Zukunft zum Ausdruck zu bringen. Das Vorhaben bringt somit mehr als nur eine Verkehrsinfrastrukturanlage. Die Porta Alpina ist Symbol für Fortschritt, Vorausblick, Ingenieurskunst und zugleich Beweis schweizerischen Zusammenhaltes.

Die Haupteffekte der Porta Alpina lassen sich wie folgt zusammenfassen: Die Porta Alpina wird die Erreichbarkeit der Region San Gottardo verbessern. Die Porta Alpina wird als Motor dazu beitragen, die wirtschaftliche Entwicklung im Gotthard-Raum - die eine nachhaltige sein soll - anzukurbeln und zu unterstützen. Sie wird in einer Region erstellt, die ohne einen kräftigen Anstoss zunehmend von wirtschaftlicher Isolation bedroht ist. Als Beispiel: Die Region Surselva hat innerhalb der letzten 15 Jahre nicht weniger als 2500 Arbeitsplätze verloren. Das sind immerhin fast 20 Prozent des gesamten Angebotes. Das Projekt Porta Alpina kann durchaus als Prüfstein für die neue Regionalpolitik des Bundes betrachtet werden, die an Stelle des Ausgleichs von Disparitäten auf die Erschliessung wachstumversprechender Potenziale setzt.

Genauso fragwürdig wie einer künftigen Generation Schuldenberge zu hinterlassen, ist es, die Handlungsfreiräume endgültig zu verbauen. Unter diesem Gesichtspunkt wäre es unverzeihlich und unverantwortbar, wenn die notwendigen Vorinvestitionen aus einer kurzfristigen Sparpolitik heraus nicht getätigt werden könnten. Es muss jedoch ganz klar festgehalten werden, dass es sich beim heute zur Diskussion stehenden Entscheid ganz konkret und alleine um die Finanzierung der Vorleistungen handelt, die zu einem späteren Zeitpunkt und nach Inbetriebnahme der Neat nicht mehr ausgeführt werden können. Mit dem Entscheid, diese Vorinvestition zu tätigen, halten wir eine wichtige Option offen, und wir gewinnen die notwendige Zeit, die offenen Fragen und notwendigen Zusatzabklärungen zu vertiefen.

Mit seinem Grundsatzentscheid vom 19. Oktober 2005 hat der Bundesrat die Vorleistung für das Projekt Porta Alpina genehmigt. Dabei hat er die Finanzierung und Genehmigung der später anfallenden Hauptinvestition für die Porta Alpina von einem durch die Kantone Graubünden, Wallis, Tessin und Uri zu erarbeitenden und politisch konsolidierten Raumkonzept Gotthard abhängig gemacht. Der Prozess zur Etablierung einer vertieften und nachhaltigen Zusammenarbeit der vier Kantone in der Grossregion Gotthard ist eine echte Herausforderung. Sie verlangt von allen Beteiligten innovatives und zukunftsgerichtetes Handeln und kann nur innerhalb eines grösseren Zeitraumes erfolgreich abgeschlossen werden.

Im Hinblick auf die mögliche und erwartete wirtschaftliche Bedeutung der Porta Alpina für die Grossregion Gotthard und für das Tourismusland Schweiz und im Wissen, dass es sich dabei um ein Projekt handelt, das nur realisierbar sein wird, wenn die jetzt anstehenden Vorinvestitionen erbracht werden, bitte ich Sie, die Verantwortung gegenüber unserer Jugend und für die zukünftige Entwicklung der Grossregion Gotthard wahrzunehmen. Mit der Zustimmung zum Minderheitsantrag Vollmer fällen Sie einen zukunftsweisenden Entscheid. Unsere Nachkommen werden uns für den heutigen Entscheid zur Porta Alpina und für den Pioniergeist und den Zukunftsglauben, den wir damit beweisen, dankbar sein.