preparatory:AB 60481
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-12-07
Wortprotokoll
Herr Vischer, ich muss Ihnen sagen: Nothilfe bekommt nur jemand, der in einer Notlage ist, die die Nothilfe rechtfertigt, und zwar in allen Bereichen. Auch bei einem Schweizer oder einem Nicht-Asylsuchenden muss eine Notlage vorhanden sein. Überall verlangt man, dass die Notlage vom Gesuchsteller glaubhaft gemacht werden muss. Herr Vischer, es kann kein Schweizer einfach vorbeikommen und sagen: Gebt mir Nothilfe! Er muss die Notlage glaubhaft machen, dann bekommt er diese Hilfe.
Hier, bei den Asylgesuchstellern, haben wir die gleiche Voraussetzung der Glaubhaftmachung festgehalten. Die Mehrheit geht jetzt mit ihrer Fassung in Richtung einer allgemeinen Mitwirkungspflicht; für uns ist die Glaubhaftmachung natürlich darin eingeschlossen, denn man kann nicht jemandem Nothilfe geben, der die Mitwirkung verweigert und von dem man gar nicht weiss, ob er in einer Notlage ist.
Herr Vischer hat bewiesen, dass dies an anderen Orten auch verlangt wird; darum sagen wir Ihnen: Stimmen Sie der Fassung des Bundesrates und des Ständerates zu! Aber wenn Sie der Fassung mit der allgemeinen Mitwirkung zustimmen, ist das auch keine Katastrophe.