Weyeneth Hermann · Nationalrat · 2005-12-07
Weyeneth Hermann · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-12-07
Wortprotokoll
Hier geht es ein Stück weit um dasselbe, um das es vorhin gegangen ist, nämlich um Positionsbezüge und weniger um gewichtige oder wesentliche Inhalte. Wie man davon eine Zustimmung zum ganzen Gesetz abhängig machen kann, ist mir etwas schleierhaft.
Es geht hier um die Zumutbarkeit der Aus- und Wegweisung. Das Gesetz regelt in Absatz 3 dieses Artikels, wer aufgrund welcher ihm drohenden Existenzrisiken nicht weggewiesen werden kann bzw. dass die Wegweisung nicht vollzogen wird, weil sie nicht zumutbar ist. Hier hat jetzt der Ständerat, um umfassender Klarheit zu schaffen, die Formulierung "im Heimat- oder Herkunftsstaat in seiner Existenz konkret gefährdet ist" eingefügt. Nun hat die Kommission diesen Begriff der Existenz auf das rein Ökonomische beschränkt, und deshalb hat die Mehrheit den Zusatz als unzulänglich und ungenügend verworfen. Die Minderheit vertritt die Auffassung, dass mit diesem Zusatz der Schutz des Betroffenen verbessert wird, und will deshalb dem Beschluss des Ständerates folgen und bittet Sie, diesem auch zu folgen. Von Sein oder Nichtsein des Gesetzes in dieser Frage kann allerdings - nicht wahr, Herr Fluri - keine Rede sein. So müssen wir keine Positionskämpfe austragen.