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Vermot-Mangold Ruth-Gaby · Nationalrat · 2005-12-07

Vermot-Mangold Ruth-Gaby · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-12-07

Wortprotokoll

Wollen wir Menschen zurückschicken, die in ihrem Heimatland oder Herkunftsstaat konkret gefährdet sind oder, wie es der Ständerat will, in ihrer Existenz konkret gefährdet sind? Unser Rat entschied sich früher für den Begriff "konkret gefährdet"; diese Version wurde auch an der gestrigen Sitzung der SPK bestätigt. Ich bitte Sie, heute dieser ursprünglichen Fassung unseres Rates zuzustimmen und sich nicht der Minderheit Müller Philipp anzuschliessen, die sich für die Formulierung "in seiner Existenz konkret gefährdet" ausspricht. "Konkret gefährdet" oder "in seiner Existenz konkret gefährdet": Zwischen den beiden Begriffen besteht eine grosse Differenz; das ist keine Wortklauberei. Die Differenz besteht weniger für uns hier als vielmehr für die Menschen, die in ihr Heimatland zurückgeschickt oder bei uns vorläufig aufgenommen werden. Der Begriff der Gefährdung der Existenz in diesem Gesetz ist irreführend und wird der Realität nicht gerecht.

Existenz hat zwei Bedeutungen, wie in Wörterbüchern und Lexika nachgelesen werden kann. Es geht um das Dasein, das Leben oder um die materielle Grundlage, die man braucht, um leben zu können.

Nach Artikel 78 Absatz 4 des Ausländergesetzes ist die Existenz gemäss dem üblichen Wortsinn gefährdet, wenn eine Person in Gefahr ist, entweder ihr Leben oder aber ihren Lebensunterhalt zu verlieren. Darin sind gerade jene Gefahren nicht enthalten, denen namentlich Frauen und Kinder ausgesetzt sind: die drohende sexuelle Verstümmelung, Zwangsehe, Zwangsprostitution und weitere schwere Gefahren für die Freiheit und Integrität von Menschen. Solche schwerwiegende und menschenunwürdige Eingriffe gefährden die materielle Existenz dieser Menschen nicht wirklich.

Herr Blocher, Sie haben im Ständerat versprochen, dass in der Formulierung "Gefährdung der Existenz" auch die Zwangsehe enthalten sei. Da sagen Sie die Unwahrheit. Es stimmt so nicht. Denn die schweizerische Rechtsordnung verwendet den Begriff "Existenz" einheitlich und konstant im Sinn von wirtschaftlicher Grundlage und Existenzsicherung; das müsste Ihnen als Jurist bekannt sein.

Menschen haben das Recht, hier Schutz zu bekommen - nicht weil sie in ihrem Land in einer wirtschaftlichen Notlage sind, weil sie dort keine Arbeit finden oder in Armut leben müssen, sondern weil sie in einer ganz bestimmten Form bedroht sind - in ihrer Integrität, in ihrer Persönlichkeit, weil ihnen sexuelle Verstümmelung droht, weil sie Opfer von Ehrenmorden, von Zwangsheiraten, von Steinigungen oder von anderer gesellschaftlicher Gewalt werden könnten. Menschen, denen diese Gefahren drohen, wollen wir - auch wenn sie als Flüchtlinge abgewiesen worden sind - weiterhin Schutz gewähren.

Herr Blocher, ich ärgere mich, wenn Sie wider besseres Wissen behaupten, dass auch Gefährdungen wie Zwangsehen inbegriffen sind. Das ist nicht wahr. Ich meine, Sie haben hier so etwas wie ein Christbaum-Syndrom. Um es farbig zu sagen: Sie sagen "blau", Sie versprechen alles Mögliche, was da beinhaltet sei, was man in dieses Gesetz auch noch einpacken könnte. Wir schreiben dann "grün" ins Gesetz, und die Gerichtsbehörden sagen zuletzt "rot". Eine solche Gesetzesarbeit ist unseriös. Wenn in unseren Gesetzen und in der Gerichtspraxis mit "Existenz" vor allem die ökonomische Existenz gemeint ist, ist dies verwirrlich. Nicht die Existenz ist gefährdet, sondern die Menschen sind konkret gefährdet.

Ich bitte Sie, der Mehrheit der Kommission und nicht der "Existenzgefährdung" des Ständerates zuzustimmen.