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preparatory:AB 6057

Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2000-09-19

Wortprotokoll

Es kommt eigentlich selten vor, dass der Bundesrat in einer Antwort sehr kraftvolle Ausdrücke verwendet. In dieser Stellungnahme habe ich gleich zwei derartige Ausdrücke gefunden. Er spricht nämlich von "enormen technischen Problemen" - das hört man nicht so oft -, welche bei einem Ausbau auf weitere Spuren auf dieser Strecke auf uns zukommen würden. Er spricht auch davon, dass das praktisch einem Neubau gleichkommen würde. Dort, wo es um die Kosten geht, spricht er nicht nur von der Technik, sondern er sagt: "Ein nachträgliches Umrüsten wäre ein gigantisches Vorhaben ...." Solche kraftvollen Ausdrücke lassen aufhorchen, und man überlegt sich, ob sie wirklich angebracht sind. Ich denke, wer die Stecke kennt, wer die Strecke nicht nur mit Tempo 80 oder 100 gefahren ist, sondern sie auch aus einer anderen Perspektive betrachtet hat, kann diese kraftvollen Ausdrücke durchaus nachvollziehen. Es gäbe ausserordentlich schwierige technische Probleme, wenn wir hier noch zusätzliche Spuren anbringen müssten oder wollten.

Neben diesen technischen gibt es die rechtlichen Probleme - Herr Hämmerle hat bereits darauf verwiesen: Es ist zum einen der in der Verfassung festgelegte Alpenschutzartikel, der zusätzliche Kapazitäten verbietet. Es ist jedermann klar, dass es eine vollkommene, komplette Fahrbahn für die Lastwagen wäre, wenn man eine durchgehende Kriechspur anfügen würde, wie das in der Motion verlangt wird.

Herr Hämmerle hat gesagt, das sei jedermann klar, wir müssten gar nicht lange verbale Deutungen vornehmen. Es ist evident und einsichtig, dass eine zusätzliche, vor allem von den Lastwagen benutzte Kriechspur eine zusätzliche Spur auf dieser Autobahn darstellt.

Zum Zweiten ist diese Motion rechtswidrig, weil sie wiederum in den Gestaltungs- und Kompetenzbereich, der an den Bundesrat delegiert wird, eingreift. Aber ich weiss auch nicht, ob diese zweifache Rechtswidrigkeit nicht doch ein Grund sein kann, dass wieder ein Teil des Rates dieser Motion - die so an und für sich nicht überwiesen werden dürfte - zustimmt. Offenbar sind wir nicht so sensibel bei der Abstimmung, dass wir uns von rechtswidrigen Entscheiden, die wir eigentlich hier in diesem Parlament gar nicht beschliessen dürften, abhalten liessen.