Amstutz Adrian · Nationalrat · 2005-12-08
Amstutz Adrian · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-12-08
Wortprotokoll
Es ist so: Wenn der Ständerat das will - und ich appelliere im Interesse der Fernmeldetechnologie an seine Verantwortung -, dann hilft er, in dieser Session dieses Gesetz für die Schlussabstimmung reif zu machen. Das ist durchaus möglich.
Was wollen wir von der SVP-Fraktion? Was wir schon immer wollten: Wir wollen viel Bandbreite zu günstigen Konditionen, und wir wollen Wettbewerb zwischen den Plattformen fördern und nicht auf den Plattformen. Wir wollen Rechtssicherheit, und wir wollen die Einschränkung der Regulierungsbürokratie.
Die Ständeratslösung und damit die Lösung der Minderheit Theiler widerspricht unseren Zielen klar, und ich bitte Sie, diese Minderheitsanträge abzulehnen. Herr Kollege Theiler, Sie wiederholen hier zum x-ten Mal das Märchen von den Randregionen. Sie wissen haargenau - und da nützen auch die Inserate nichts, die jetzt geschaltet worden sind -, dass die Randregionen gerade in unserem Land bestens versorgt sind. Die Versorgung hält jedem Vergleich innerhalb von Europa stand, insbesondere dann, wenn wir den Vergleich auf Regionen beziehen, die auch geografisch und topografisch ähnliche Verhältnisse aufweisen. Es ist ein Märchen, dass nicht in die Randregionen investiert wird, wenn man der nationalrätlichen Lösung folgt, sondern es ist genau das Gegenteil der Fall. Das beweisen übrigens auch die Entwicklungen in unseren Nachbarstaaten Italien, Frankreich und Deutschland eindrücklich.
Die Entbündelung fördere Investitionen in dünnbesiedelten Gebieten - das ist ein hausgemachter "Chabis", der erzählt wird. Nirgends sind diese Gebiete heute so gut erschlossen und bedient wie in der Schweiz, ohne Entbündelung. In unseren Nachbarländern, Herr Theiler, spricht man von einem digitalen Graben zwischen Stadt und Land, und es sind Bestrebungen im Gang, diese Gräben zuzuschütten, in Deutschland mit sogenannten "access holidays". Wollen wir in unserem Land das Gleiche auch tun? Kein einziger Trittbrettfahrer würde sich auf diese nicht lukrativen Versorgungsgebiete konzentrieren; alle würden versuchen, in den dichtbesiedelten, kostengünstigen Gebieten die Rosinen zu picken. Die Spezialisten und Interessenvertreter gerade der Randregionen - die Organisation SAB und die Regierungskonferenz der Gebirgskantone - haben diese Gefahr mittlerweile erkannt und setzen sich genau aus diesem Grund für das Modell des Nationalrates ein.
Zu Artikel 11: Die Beschränkung auf zwei Jahre ist ein klares Zeichen gegen die Trittbrettfahrer, die so den Zugang zu den erst kürzlich gebauten Ausrüstungen eben nur beschränkt erhalten sollen; und es ist auch eine Kompensation, damit wir dann dem Ständerat bei Artikel 68a folgen und diesen Absatz 1bis streichen können.
Ich danke Ihnen für die Unterstützung der Mehrheit.