Hofmann Urs · Nationalrat · 2005-12-12
Hofmann Urs · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-12-12
Wortprotokoll
Wir haben von Herrn Loepfe jetzt eine Philippika gehört, die zwar auf die Staaten in Nordeuropa Bezug genommen hat und diese hoch gelobt hat, letztlich aber die Konsequenzen nicht zieht. Diese würden nämlich darin bestehen, zu schauen, welche Steuerpolitik und welche Finanzpolitik in diesen Staaten betrieben wird. Würde Herr Loepfe dies tun, so würde er die Motion der sozialdemokratischen Fraktion für den Finanzplan 2008-2010 unterstützen, denn die meisten Forderungen, die darin enthalten sind, sind in diesen Staaten bereits seit Jahr und Tag Wirklichkeit und sollen hier nachvollzogen werden.
Ich möchte aber nicht auf diese grundsätzlichen Differenzen eingehen, die sich hier im Rat wohl nicht lösen lassen, sondern Herrn Bundesrat Merz noch drei Fragen stellen:
1. Der Bundesrat hält in seiner Stellungnahme zur Motion der sozialdemokratischen Fraktion fest, dass die mit der Motion anvisierten Ziele zu bejahen seien. Dennoch lehnt er den Vorstoss ab, weil der angestrebte und einzuschlagende Weg angeblich verfehlt sei. Weshalb tut er dies?
2. Ein zentrales Ziel der Motion ist die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Ich möchte Herrn Bundesrat Merz deshalb Folgendes fragen: Der Kanton Obwalden hat am vergangenen Wochenende für Einkommen über 300 000 Franken eine Degression beschlossen. Erachten Sie, Herr Bundesrat Merz, eine solche Gesetzesrevision für vereinbar mit dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit?
Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer sollen gewährleisten, dass auch diejenigen Steuerpflichtigen, welche zu grossen Vermögen kommen, ohne dass sie selbst etwas dazu beigetragen haben, auf diesen Einkommen besteuert werden. Erachten Sie, Herr Bundesrat Merz, die Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuern in den Kantonen und den Verzicht des Bundes auf die Schaffung einer [PAGE 1812] eidgenössischen Erbschafts- und Schenkungssteuer als mit dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit für kompatibel?
3. Kapitalgewinnsteuern sollen sicherstellen, dass auch auf den Einkommen aus Kapitalien Steuern bezahlt werden müssen, nicht nur auf Gewinnen bei Grundstücken, nicht nur auf Gewinnen bei Arbeitsleistungen. Erachten Sie den gänzlichen Verzicht des Bundes auf eine Kapitalgewinnsteuer für kompatibel mit dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit?
Generell, Herr Bundesrat Merz: Welches ist Ihres Erachtens der Wesensgehalt dieses Grundsatzes, der in unserer Verfassung festgehalten ist und der immer wieder als Leitschnur für das schweizerische Steuersystem und für die Gerechtigkeit dieses Steuersystems zitiert wird?