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Blocher Christoph · Bundesrat · 2005-12-12

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-12-12

Wortprotokoll

Herr Zisyadis fragt nach der Unterstützung und sozialen Betreuung der Familie, die durch den tragischen Unglücksfall mit Pitbulls einen Sohn verloren hat.

Der angesprochene Vorfall fällt aus der Sicht des Bundes in den Geltungsbereich des Opferhilfegesetzes. Wir haben uns nach dem Unfall unverzüglich nach der Betreuung dieser Familie erkundigt. Diese erfolgt natürlich in erster Linie durch die Gemeinde und den Kanton. Die Angehörigen des verstorbenen Opfers haben Anspruch auf die Dienstleistung der Beratungsstelle der Opferhilfe sowie, falls bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, auf Genugtuung und Entschädigung. Die Familie konnte über diese Hilfe aber nicht orientiert werden, weil sie unverzüglich nach dem Unfall in die Türkei abgereist ist. Sie wünschte, dass ihr Sohn in der Türkei bestattet wird; das musste relativ schnell gehen.

Wir haben Mitteilung, dass die Familie zurzeit in der Türkei gut aufgehoben ist. Sobald die Eltern aus der Türkei zurückkehren, werden sie entsprechend orientiert, und es wird ihnen auch die entsprechende Hilfe angeboten. Es wird ihnen vor allem auch die Möglichkeit geboten, die Opferhilfe in Anspruch zu nehmen, sobald sie in die Schweiz zurückgekehrt sind.

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