Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2000-09-19
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2000-09-19
Wortprotokoll
Zunächst zum Prinzip: Ein prinzipielles Road Pricing, das generell eingeführt werden könnte, ist durch die Bundesverfassung ausgeschlossen. Dazu müsste also die Bundesverfassung geändert werden. Hingegen kann die Bundesversammlung einzelfallweise, bei einzelnen Tatbeständen, ein Road Pricing zulassen.
Der Bundesrat wäre auch bereit gewesen, der Bundesversammlung entsprechende Anträge zu stellen, zum Beispiel bei der Traversée de la Rade in Genf oder beim Schanzentunnel in Bern. Das wären Projekte gewesen, die mit Road Pricing hätten bezahlt werden können. Ein ähnliches Projekt ist der Seedamm in Rapperswil. Es geht nicht, wie Herr Giezendanner glauben machen wollte, um das berühmte "Menschenrecht für Tankfreiheit" oder um die Forderung "Sprit fürs Volk", sondern um die Bezahlung einzelner Projekte, die anders als durch Road Pricing gar nicht berappt werden könnten.
Soweit es um ein generelles Road Pricing geht, ist ein solches im neuen Finanzausgleich zur Diskussion gestellt worden; die Vernehmlassung hat stattgefunden. Dort ist dieses Road Pricing sehr - sehr! - umstritten gewesen. Wir prüfen jetzt, ob es in den neuen Finanzausgleich aufgenommen werden soll oder nicht. Es wird wahrscheinlich aufgenommen.
Es wurde nach der zeitlichen Dimension gefragt: Die Botschaft sollte bis Ende dieses Jahres vorliegen. Wenn es dann aufrechterhalten bleibt, würde es frühestens im Jahre 2003 zu einer Abstimmung kommen.