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Weigelt Peter · Nationalrat · 2005-12-13

Weigelt Peter · Nationalrat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-12-13

Wortprotokoll

Dieses Geschäft, der geplante Beitritt der Schweiz zur Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA), knüpft inhaltlich und rechtlich an das Luftverkehrsabkommen an, das im Rahmen der bilateralen Verträge I vom Volk genehmigt wurde; denn im Luftverkehrsabkommen von 1999 haben wir uns zu einer umfassenden Integration der Schweiz in die europäische Luftfahrt ausgesprochen. In diesem Sinne ist es sachgerecht, wenn nun auch der Schritt in die EASA vollzogen wird.

Erlauben Sie mir einige Worte zur Ausgangslage: Die schweizerische Luftfahrtindustrie ist in allen Sektoren stark international tätig und vernetzt. Betreiber, Hersteller, Unterhaltsbetriebe, Flughäfen usw. sind daher auf internationale Kundschaft angewiesen. Der schweizerische Heimmarkt ist viel zu klein, um nur davon leben zu können. Viele Firmen sind stark spezialisiert und vertreiben ihre Produkte und Dienstleistungen auf dem globalen Markt.

Die weltweite Luftfahrtindustrie ist sehr stark reguliert und einer engmaschigen Überwachung der zivilen Luftfahrtbehörden unterworfen. Aus diesem Grunde ist es für die schweizerische Luftfahrtindustrie ausserordentlich wichtig, dass die anwendbaren Normen und Verfahren international standardisiert sind. Dies ist eine wichtige Voraussetzung für die internationale Anerkennung schweizerischer Produkte, Dienstleistungen und Ausweise.

Seit vielen Jahren wurden Normen für die europäische Luftfahrt zwar auf europäischer Ebene erarbeitet, mussten später aber durch die nationalen Behörden in nationales Recht überführt werden. Nun hat die EU im Jahre 2002 entschieden, eine eigene Flugsicherheitsbehörde zu schaffen, welche für alle EU-Staaten direkt-verbindliche Normen und Verfahren festlegt und diese auch überwacht. Die bisherige Freiwilligkeit im Bereich der Normenübernahme wird für EU-Staaten somit aufgehoben und durch die EU-weit geltende Gesetzgebung ersetzt. Die EASA hat im September 2003 ihre Arbeit aufgenommen und wird seither laufend ausgebaut. Neue Normen und Verfahren werden nun durch diese Behörde entwickelt.

Die EU hat der Schweiz im Rahmen der bestehenden bilateralen Luftverkehrsabkommen zusammen mit Norwegen und Island den Beitritt zur EASA angeboten. Norwegen und Island haben den Beitritt vor kurzem vollzogen.

Die KVF-NR hat als Kommission des Zweitrates an zwei Sitzungen das im Ständerat einstimmig verabschiedete Geschäft behandelt. Dabei wurde der Grundsatz des Beitrittes nicht infrage gestellt. Wir haben diesem Grundsatz einstimmig zugestimmt. Fragen warf einzig Artikel 20 Absatz 3 des Luftfahrtgesetzes auf, in dem es um das Meldeverfahren geht, bei dem derjenige, der ein Vergehen oder einen Vorfall meldet, von Straffreiheit profitieren kann, sofern er nicht grobfahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.

Eine Minderheit der Kommission wollte dazu eine offenere Fassung, die sich nicht explizit auf den Urheber ausrichtet, sondern Meldungen über Fehler von Dritten mit einbezieht. Zudem sollte es gemäss Minderheit auch möglich sein, mehr als einer Person Straffreiheit zuzugestehen, zumal in der Luftfahrt ja vieles im Team erarbeitet und verantwortet wird - als Beispiel gilt das Cockpit. Die Mehrheit der Kommission anerkennt die Stossrichtung der Minderheit, schliesst sich aber trotzdem der Formulierung des Bundesrates und damit des Ständerates an, weil mit der bestehenden Formulierung gemäss Bundesrat dem im Antrag der Minderheit zum Ausdruck gebrachten Anliegen umfassend Rechnung getragen werden kann, ohne dass wir eine Differenz zum Ständerat schaffen.

Der Antrag der Minderheit zu Artikel 20 Absatz 3 wurde in der KVF mit 14 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. In der Folge wurden dem Bundesgesetz über die Luftfahrt und dem Bundesbeschluss über die Teilnahme der Schweiz an der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) einstimmig zugestimmt.

Ich bitte Sie daher, der Mehrheit zu folgen und dem Geschäft zuzustimmen.