Cathomas Sep · Nationalrat · 2005-12-13
Cathomas Sep · Nationalrat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-12-13
Wortprotokoll
Die CVP-Fraktion begrüsst die vorliegende Teilrevision des Natur- und Heimatschutzgesetzes und lehnt die von SVP-Vertretern eingebrachten Minderheitsanträge auf Nichteintreten und Rückweisung ab. Die Teilrevision des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz geht auf verschiedene parlamentarische Vorstösse zurück und hat zum Ziel, die gesetzlichen Vorgaben so zu gestalten, dass auch in der Schweiz weitere Naturpärke errichtet werden können. Das geltende Nationalparkgesetz des Bundes sieht für unser Land nur den Nationalpark im Engadin vor. Somit werden Begehren und Initiativen für die Erstellung und den Betrieb weiterer Pärke verunmöglicht.
Im Vergleich mit unseren Nachbarländern mit ihren vielen Pärken ist die Schweiz als Tourismusland und als ehemalige Pionierin auf diesem Gebiete stark ins Hintertreffen geraten. Natur- und Nationalpärke haben auf dem touristischen Markt eine immer grösser werdende Bedeutung. Dies bestätigt auch die wissenschaftliche Untersuchung der regionalwirtschaftlichen Effekte, die sich aus dem Betrieb des Nationalparks im Engadin ergeben. Jeder dort eingesetzte Franken des Bundes führt zu einer regionalen Wertschöpfung von rund 6 Franken bzw. das vom Bund eingesetzte Geld führt zu einer Gesamtwertschöpfung von 17 Millionen Franken pro Jahr.
Der Entscheid des Bundesrates im Jahre 2004, die Vorlage aus der Legislaturplanung zu streichen, stiess nicht zuletzt darum bei Hunderten von Gemeinden und vielen Regionen auf grosses Unverständnis. Mit einer grossen Mehrheit hat auch unser Rat im Herbst 2004 die Motion Marty Dick 04.3048 angenommen und den Bundesrat mit der Revision des Gesetzes beauftragt. Ich danke dem Bundesrat und der Verwaltung für die schnelle Ausarbeitung der Vorlage. Der vorliegende Revisionsentwurf sieht wie die im Jahre 2002 in die Vernehmlassung geschickte Version die drei Parkkategorien Nationalpark, regionaler Naturpark und Naturerlebnispark sowie Park- und Produktelabel vor.
Nicht der reine Naturschutz allein, sondern ein harmonisches Miteinander von Natur und Wirtschaft sollen in geeigneten ländlichen Gebieten zu einem eigenen Potenzial und zu einer Chance führen, die genutzt werden kann. Nachdem der Revisionsentwurf aus dem Jahre 2002 vom Inhalt her praktisch nicht verändert wurde und in der Zwischenzeit auch nichts Wesentliches passiert ist, was nicht bereits bei der Annahme der Motion Marty Dick 04.3048 erkannt war, ist es nicht verständlich, wieso der in unserem Auftrag erarbeitete Entwurf des Natur- und Heimatschutzgesetzes von uns wieder zurückgewiesen werden sollte.
Als Bewohner einer Rand- und Bergregion kenne ich die wenigen Entwicklungsmöglichkeiten des ländlichen Raumes aus eigener Erfahrung. Regionalwirtschaftlich gilt ein Natur- oder Nationalpark als äusserst erfolgreiche Institution. Jeder Arbeitsplatz, der neu geschaffen, und jeder Franken, der in einer Region neu verdient wird, ist für die Erhaltung der dezentralen Besiedlung unseres Landes von grösster Bedeutung. Durch eine Rückweisung der Vorlage würden die Realisierung von bereits weit fortgeschrittenen Initiativen und Projekten verzögert und erhoffte Entwicklungen verunmöglicht.
Durch die Zustimmung zur Vorlage werden keine Gemeinden und Regionen gezwungen, weitere Gebiete unter Schutz zu stellen. Die Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes ermöglicht es jedoch, sich auf demokratische Art und Weise für die Errichtung und den Betrieb von neuen Pärken zu entscheiden und dies, wie andere Länder uns das vormachen, auch gewinnbringend umzusetzen.
Der Ständerat hat am 16. Juni 2005 die Bedeutung dieser Vorlage erkannt und der Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes einstimmig zugestimmt. Aufgrund dieser Überlegungen bitte ich Sie im Namen der CVP-Fraktion, auf die Vorlage einzutreten und den Rückweisungsantrag abzulehnen.