Joder Rudolf · Nationalrat · 2005-12-13
Joder Rudolf · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-12-13
Wortprotokoll
Auch namens der SVP-Fraktion bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen.
Im Mai 2000 hat die Uno die Kinderrechtskonvention betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornografie verabschiedet. Bis heute haben rund hundert Staaten diese Konvention unterzeichnet, darunter auch die Schweiz. Das Hauptziel dieser Konvention ist der Schutz des Kindes vor der kommerziellen Ausbeutung. Jedes Jahr werden weltweit schätzungsweise über eine Million Kinder Opfer von kommerzieller Ausbeutung; betroffen ist leider auch die Schweiz.
Die Konvention stellt Mindestanforderungen an das nationale Strafrecht. Der heutige Begriff des Menschenhandels im Schweizerischen Strafgesetzbuch ist zu eng gefasst, er muss deshalb ausgedehnt werden. Zu diesem Zwecke wird ein neuer Artikel 182 im Strafgesetzbuch geschaffen. Neu wird neben der sexuellen Ausbeutung auch der Menschenhandel zum Zwecke der Ausbeutung der Arbeitskraft und zum Zwecke der Entnahme von Körperorganen unter Strafe gestellt. Beim Handel mit Kindern wird die Strafe verschärft: In diesem Falle wird die Strafe immer Zuchthaus sein. Zudem wird die Verfolgungsverjährung in jedem Fall bis zum vollendeten 25. Altersjahr des Opfers ausgedehnt.
Es besteht aus der Sicht der SVP absoluter Handlungsbedarf. Es geht hier um eine wichtige Vorlage zum Schutze des Kindes. Ich bitte Sie, ihr zuzustimmen.