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Amherd Viola · Nationalrat · 2005-12-13

Amherd Viola · Nationalrat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-12-13

Wortprotokoll

Gibt es etwas Abscheulicheres als sexuellen Missbrauch von Kindern, Kinderpornografie oder Kinderhandel? Das Uno-Kinderhilfswerk schätzt, dass jeden Tag rund 3000 Kinder Opfer von Menschenhändlern werden.

Im Mai 2000 hat die Schweiz das Zusatzprotokoll zur Kinderrechtskonvention unterzeichnet. Jetzt - fünf Jahre später - liegt es dem Parlament zur Ratifikation vor. Entscheidend ist Artikel 3 des Fakultativprotokolles, welcher minimale Anforderungen an das nationale Strafrecht stellt. Die schweizerische Rechtsordnung erfüllt mit einer einzigen Ausnahme die Anforderungen des Fakultativprotokolles.

Auf die Punkte, welche die schweizerische Rechtsordnung bereits heute erfüllt, gehe ich nicht ein, zumal diese heute nicht zur Debatte stehen. Demgegenüber äussere ich mich zum Straftatbestand des Menschenhandels. In diesem Bereich genügen die Bestimmungen des schweizerischen Rechts den Anforderungen des Fakultativprotokolles nicht. Laut Artikel 196 StGB ist nur der Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung des Opfers strafbar. Das Fakultativprotokoll verlangt nun aber, dass darüber hinaus auch der Kinderverkauf, der kommerzielle Organhandel sowie die Zwangsarbeit unter Strafe gestellt werden. Dies bedingt im schweizerischen Strafrecht die Revision von Artikel 196 betreffend Menschenhandel. Gemäss bundesrätlicher Botschaft soll der Menschenhandel - den Erfordernissen des Fakultativprotokolles entsprechend - in Artikel 182 des revidierten Strafgesetzbuches geregelt werden.

Jährlich werden schätzungsweise 1 Million Kinder Opfer kommerzieller sexueller Ausbeutung. Akzentuiert wird das Problem durch die rasante technische Entwicklung. Der Kinderverkauf hat immense Auswirkungen auf das Leben und die Entwicklung der betroffenen Kinder.

Die Händler, Vermittler, aber auch Konsumenten üben oft beträchtliche physische und psychische Gewalt auf die Kinder aus. Die Folgen sind verheerend, das Leid ist unermesslich. Das Grauen über den belgischen Kinderschänder Marc Dutroux ist noch präsent.

Aber wir werden auch in unserem eigenen Land fündig. Die im Herbst 2002 in der ganzen Schweiz durchgeführte Operation Genesis gegen Kinderpornografie im Internet hat aufgezeigt, dass auch hierzulande ein grosses Potenzial für Verbrechen gegen Kinder vorhanden ist. Von jährlich 40 000 Opfern sexueller Gewalt in der Schweiz spricht die Organisation Marche Blanche. Im Sommer dieses Jahres machte bei uns der Fall eines zehnjährigen Mädchens aus dem Wallis Schlagzeilen, das Mutter wurde. Handlungsbedarf ist sicher unbestritten.

Mit der Ratifizierung des Fakultativprotokolles erfolgt ein weiterer, wichtiger Schritt zur inner- und interstaatlicher Umsetzung der Kinderrechtskonvention. Die Ratifizierung und die Revision des Strafgesetzbuches ermöglichen eine wirksame Verfolgung des Menschenhandels, insbesondere den Schutz der Schwächsten, der Kinder.

Im Wissen, dass das Problem der Einwilligung diskutiert wurde und darüber Klarheit herrscht, dass bei solchen Verbrechen eine Einwilligung a priori nicht gegeben sein kann, befürwortet die CVP-Fraktion die Ergänzung und die Weiterführung der Kinderrechtskonvention und damit die Revision des Strafgesetzbuches in Bezug auf den Menschenhandel.

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