Rechsteiner Rudolf · Nationalrat · 2005-12-14
Rechsteiner Rudolf · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-12-14
Wortprotokoll
Wenn es eine echte Altlast ist, dann gilt weiterhin das Altlastenrecht, das die Haftung des Verursachers vorsieht. Die neue Regelung gilt nicht für Käufe und Verkäufe in Zukunft, sondern es ist eine reine Übergangsbestimmung für Käufe und Verkäufe, die zwischen 1972 und 1997 stattgefunden haben. Von daher hat die Frage, die wir jetzt regeln, keinerlei Bedeutung für zukünftige Käufe, wie Sie sie erfragen.