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Häberli-Koller Brigitte · Nationalrat · 2005-12-14

Häberli-Koller Brigitte · Nationalrat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-12-14

Wortprotokoll

Die Kommission hat nach einer kurzen Diskussion mit 12 zu 8 Stimmen beschlossen, am Entscheid des Rates zu Artikel 5 Absatz 3 festzuhalten; die Bestimmung lautet: "Der Bundesrat regelt die Deklaration von Nahrungsmitteln aus tierischer Produktion." Es wurden in der Diskussion keine neuen Argumente eingebracht. Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass mit dieser Regelung dem Bundesrat ein genügend grosser Spielraum eingeräumt wird, um eine praktikable Lösung auf Verordnungsstufe einzuführen.

Die Minderheit erachtet diese Bestimmung als unnötig und verweist darauf, dass die Deklaration im Lebensmittelgesetz und im Landwirtschaftsgesetz geregelt ist. Falls der Bundesrat eine entsprechende Erklärung abgibt, werden allenfalls auch Vertreter aus landwirtschaftlichen Kreisen dem Ständerat folgen.

Weiter hat unsere Kommission an ihrer letzten Sitzung auch über einen Rückkommensantrag abgestimmt und diesen mit 13 zu 11 Stimmen angenommen. Der Antrag, welchem die Kommission mit 15 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt hat, verlangt, es sei eine Bestimmung ins Tierschutzgesetz aufzunehmen, welche die Einfuhr, Zucht und Haltung von Hunden mit einem erheblichen Gefahrenpotenzial für Menschen verbietet.

Diese Ergänzung in der noch laufenden Revision ist gemäss Artikel 89 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes jedoch nur dann möglich, wenn auch die ständerätliche Kommission dem Rückkommen zustimmt. Die WBK des Ständerates hat nun gestern Nachmittag kein Rückkommen beschlossen, sondern sie will mit der Motion 05.3790, die das gleiche Anliegen zum Ziel hat, den Bundesrat auffordern, sofort tätig zu werden.

Es ist unserer Kommission ein grosses Anliegen, dass die Revision des Tierschutzgesetzes in dieser Session zu Ende beraten wird. Dies ist auch für die Volksinitiative "für einen zeitgemössen Tierschutz (Tierschutz - Ja!)" von grosser Wichtigkeit. Unsere Kommission wird alles daransetzen, dass nun in einer raschen Revision eine Ergänzung in die entsprechende Verordnung eingebracht wird, welche eine Bestimmung betreffend Verbot von gefährlichen Hunden beinhaltet. Diese Arbeiten müssen sofort aufgenommen werden. Die Kommission hat sich mit klarer Mehrheit für ein solches Verbot ausgesprochen. Der dringende Handlungsbedarf ist unbestritten, zumal wir bereits im Rahmen der Gen-Lex-Debatte eine Teilrevision des Tierschutzgesetzes - mit Artikel 7 - vorgenommen haben.

Damit erhält der Bundesrat die Möglichkeit, die Zucht und Haltung von Tieren mit aggressivem Verhalten zu verbieten. Die Motion 05.3790 der WBK des Ständerates fordert den Bundesrat auf, die Artikel 7a und 7c des Tierschutzgesetzes umgehend in Kraft zu setzen und dazu die erforderlichen Massnahmen in der Verordnung zu erlassen.

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