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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2005-12-14

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2005-12-14

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat am 23. November drei Entscheidungen getroffen: [PAGE 1880]

1. Der Dachentscheid lautet: Das Finanzdepartement wird beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten, mit dem Ziel, die Bundesbeteiligung allenfalls ganz aufzugeben. Das war der erste Entscheid.

2. Der zweite Entscheid war: Der Bundesrat weist den Vertreter im Verwaltungsrat von Swisscom an, für die Ausschüttung von freien Eigenmitteln an die Aktionäre zu sorgen.

3. Der Bundesrat weist den mandatierten Vertreter des Verwaltungsrates an, keinen Auslandengagements zuzustimmen, bis Klarheit über den Dachentscheid besteht. Bei diesen Auslandengagements ging es insbesondere um solche, welche die Grundversorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen im Festnetz und im Mobilgeschäft zum Gegenstand haben.

Ich bedaure, dass die Kommunikation im Zusammenhang mit diesen drei Entscheiden teilweise mangelhaft war. Der Bundespräsident hat auch dazu Stellung genommen, und er hat bei jener Gelegenheit klar gemacht, dass sich der Bundesrat im Januar mit dieser und anderen Fragen der Kommunikation vertieft befassen will und muss.

Dieses Geschäft fuhr von Anfang an auf drei Schienen. Die erste Schiene begann mit der Entscheidung des Verwaltungsrates von Swisscom, eine Übernahme von Telekom Austria in Erwägung zu ziehen. Bei dieser Gelegenheit wurde dem Bundesrat klar, dass die Übernahme von Grundversorgungsdienstleistungen im Ausland, in ausländischen Verhältnissen, mit ausländischen Gesetzen, Märkten, Gewohnheiten, aus der Sicht des Mehrheitsaktionärs ein Risiko darstellt. Wir überbrachten damals dem Verwaltungsrat der Swisscom unsere Zweifel auch. Es war schon zu jenem Zeitpunkt klar, dass hier die Interessen zwischen dem Mehrheitsaktionär Bund und dem Verwaltungsrat und seiner Wachstumsstrategie gelegentlich noch stärker auseinander gehen könnten.

Die zweite Schiene ist die technologische Entwicklung. Wenn man sich vor Augen führt, was nur schon in den letzten wenigen Jahren in diesem Bereich an neuen Entwicklungen auf den Markt gekommen ist - von der alten Telefonie übers Handy bis jetzt hin zu den integrierten Technologien -, muss man sagen, dass sich hier grundlegende Veränderungen abzeichnen, welche die Aufmerksamkeit eines Mehrheitsaktionärs erfordern, und zwar die sehr nahe Aufmerksamkeit. Das ist ein sehr anspruchsvolles, grossflächiges Business geworden. Nur schon innert einem Jahr haben sich die entsprechenden Verhältnisse gezeigt. Schauen Sie mal, was an den Börsen mit diesen Telekommunikationsunternehmen passiert ist, selbst mit den besten. Die Börsenkurse haben sich teilweise horizontal, teilweise abwärts entwickelt, weil sich eben die entsprechenden technologischen Bedingungen verändern. Diese Dinge muss man ernst nehmen.

Die dritte Schiene ist jene des Unternehmens. Es ist klar - und ich möchte das auch hier noch einmal zum Ausdruck bringen -, dass die Swisscom als Unternehmen von Verwaltungsrat und Management gut geführt wurde. Sie haben gute Ergebnisse erzielt, sie haben auch mit erheblichen Mitteln zur Äufnung der Bundeskasse beigetragen, sie haben ihr Bestes daraus gemacht. Es ging nie darum, dieses Management zu desavouieren. Aber es ging darum, dass der Bundesrat dieses schwelende Problem thematisieren musste, und er hat es jetzt getan.

Man darf nicht den Überbringer von schlechten Nachrichten köpfen, Herr Rey. Die Forderung an den Bundesrat zurückzutreten ist überrissen. Es darf nicht so weit kommen, dass wir heisse Eisen anpacken und dann in diesem Tone dafür bestraft werden. Da bin ich mit Ihnen gar nicht einig. Wir wollen jetzt ja nur dieses Thema aufbringen. Sie werden von uns nach der Vernehmlassung dann eine Botschaft bekommen, und zu all den Fragen, die hier thematisiert werden, kann man dann in Ruhe Stellung beziehen.

Der Bundesrat hat auch nicht gewissermassen in einer Nacht-und-Nebel-Aktion entschieden. Er hat sich im laufenden Jahr mehrfach mit dem Thema Swisscom beschäftigt: an zwei Sitzungen Anfang April; einer der Auslöser der Debatte war die Situation mit Cesky Telecom; und Ende August hat der Bundesrat eine Auslegeordnung gemacht, eine erste Aussprache geführt und dabei die beiden Departemente - das UVEK und das meinige - beauftragt, hier weitere Abklärungen vorzunehmen und Varianten zu produzieren. Das haben sie gemacht. Der Bundesrat hat am 23. November dann diese Entscheide getroffen. Er hat sich innerhalb von acht Monaten also viermal mit diesem Thema beschäftigt. Von einem Schnellschuss kann in diesem Zusammenhang keine Rede sein.

Aber es ist richtig, dass wir diese drei Entscheide mit dem Verwaltungsrat der Swisscom nicht vorbesprochen haben.

Jetzt muss ich all jenen sagen, die, wenn ich die Swisscom mit ins Boot genommen hätte, mir den Vorwurf des freisinnigen Filzes gemacht hätten: Der hat eben nicht stattgefunden. Wir haben mit dem Swisscom-Verwaltungsrat eben nicht politische Probleme besprochen, wir wollten das gerade nicht tun, sondern wir haben dieses Unternehmen Swisscom weggelassen und aus der politischen Beurteilung herausgehalten. Das ist ein Vorteil. Heute kann man doch sagen, der Verwaltungsrat und das Management der Swisscom sind in keinem Zeitpunkt gezwungen worden, politisch Stellung zu beziehen. Sie haben alle Freiheiten. Das ist der Weg, den wir gewählt haben. Macht man es anders, ist es auch nicht recht.

Welches sind die Gründe, weshalb der Bundesrat der Auffassung ist, man sollte dieses Erfordernis des Mehrheitsaktionärs aufgeben?

1. Grundsätzlich sind wir der Meinung, dass der Bund der falsche Aktionär für die Swisscom ist. Er kann und will nämlich die unternehmerischen Risiken nur begrenzt mittragen. Zudem bestehen eben gerade bei Auslandengagements erhebliche politische Risiken. Diese Risiken hängen damit zusammen, dass ausländische Gesetzgebungen zum Tragen kommen, dass im Ausland Grundversorgungsleistungen erbracht werden müssen und dass eben dann oft auch sozialpartnerschaftliche Probleme auftauchen können, für die dann der Besitzer, der Mehrheitsaktionär letztlich, aufkommen muss und für deren Lösung er sorgen muss. Oft sind die Synergien im Ausland kleiner als erwartet, oft stellen sich dann auch die Preise als überrissen heraus - die Swisscom musste das ja im Falle Debitel auch schmerzlich mit einem Verlust selber erfahren.

2. Der Bund ist in Bezug auf die Swisscom in einer vierfachen Rolle. Er hat nicht nur zwei Hüte, sondern im Grunde genommen vier. Der erste Hut ist, dass er Mehrheitsaktionär ist. Er ist kein homogener Mehrheitsaktionär. Das hat doch die heutige Debatte ganz klar gezeigt. Es ist nicht möglich, hier eine homogene Meinung zu haben, weil die Auffassungen hier verständlicherweise auseinander gehen.

Weiter ist der Bund Regulator. Er reguliert für die eigene Gesellschaft die Grundversorgung, er reguliert die Lizenzvergabe, er reguliert die letzte Meile, er hat das Bakom, er hat administrierte Preise. Es sind also viele Dinge da, welche er letztlich als Regulator wahrnehmen muss.

Nicht zu vergessen sind die entsprechenden Gesetze, das Fernmelde- und das Telekommunikationsunternehmungsgesetz.

3. Der Bund - das sind wir alle - ist auch Vertreter der Steuerzahlenden und des Fiskus. Wenn er den Eindruck hat, dass wir Risiken eingehen, woher sie auch immer kommen, muss er auch an die Steuerzahlenden denken. Das ist unsere gemeinsame Aufgabe. Die nehmen wir mit dem Budgetprozess und der Verbindung von Aufgaben und Ausgaben auch wahr.

4. Letztlich ist der Bund auch ein Grosskunde. Er ist ein Grosskunde von Swisscom. Hier stimmt es schon auch nachdenklich, dass die Post, die ja unter der PTT im gleichen Betrieb wie die Swisscom war, vor wenigen Wochen bekannt gegeben hat, dass sie ihre Telefonieleistungen künftig via Internet erbringen möchte. Das beweist doch, dass selbst in nahen Bereichen verschiedene Rollen vorhanden sind. Die Interessen sind teilweise gegenläufig.

Schliesslich ist die Swisscom auch der grösste Vermögenswert in der Bundesbilanz. Nur so ist der Ausdruck des Klumpenrisikos zu verstehen, dass es sich nämlich hier um eine [PAGE 1881] Risikoverteilung handelt, bei der Swisscom-Aktien den grössten Anteil ausmachen - und das schon seit längerer Zeit. Die Swisscom - ich habe es eingangs gesagt - ist in einem dynamischen Markt mit immer neuen Technologien, mit neuen Chancen, aber auch neuen Risiken. Der Bund ist nicht in der Lage, dieses Unternehmen genügend zu begleiten.

Es wurde gesagt, wir hätten mit der Art und Weise unseres Vorgehens das Aktienrecht verletzt. Dieser Vorwurf ist nicht berechtigt. Die Swisscom ist eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft. Hier gilt es in erster Line, das Telekommunikationsunternehmungsgesetz zu beachten. Die Statuten der Swisscom sehen eine Abordnung von zwei Staatsvertretern in den Verwaltungsrat vor. Der Bundesrat hat von diesem Recht insofern Gebrauch gemacht, als er einen Staatsvertreter in den Verwaltungsrat delegiert hat. Dieser ist am 24. November 2005, also einen Tag nach dem Entscheid des Bundesrates, gestützt auf unsere Entscheide schriftlich instruiert und mandatiert worden. Entsprechend hat der Bundesrat nicht direkt in die unternehmerische Entscheidungskompetenz der Swisscom eingegriffen, sondern er hat das schriftlich via den Vertreter im Verwaltungsrat gemacht. Der Verwaltungsrat der Swisscom hat prompt gesagt, er setze sich über diese Mandatierung hinweg. Damit brachte er zum Ausdruck, dass er sich an die statutarischen Regeln der Entscheidbildung halten möchte.

Die Auslandengagements der Swisscom sind mehrfach thematisiert worden. Wir schliessen nicht aus, dass die Swisscom zur Verbreiterung ihrer technologischen Basis nötige Auslandinvestitionen wird tätigen müssen. Wir wollen nicht, dass diese zur Grundversorgung führen und dass die entsprechenden Risiken dann von uns zu übernehmen sind.

Wir wollten in erster Linie auch, dass die Swisscom vor einem definitiven Entscheid über das weitere Vorgehen keine neuen Risiken mehr eingeht. Ich glaube, das ist in der Zwischenzeit auch verstanden worden. Wir haben in der Zwischenzeit zweimal mit dem Verwaltungsrat der Swisscom verhandelt. Wir sind zum Schluss gekommen, dass sich diese Probleme, diese Übergangsprobleme, jetzt lösen lassen.

Der Börsenwert der Beteiligung und die Kursentwicklung sind ebenfalls immer wieder thematisiert worden. Es trifft zu, dass der Kurs der Aktie nach der Ankündigung des Bundesratsbeschlusses tatsächlich gesunken ist. Unterdessen hat er sich aber wieder zu einem guten Teil erholt. Er war am Tag des Entscheides bei 423 Franken, er ist gestern bei 414 Franken gewesen.

Die Reaktion der Börse ist bei solchen Konzeptentscheiden selbstverständlich nie voraussehbar. Aber Sie erleben täglich bei allen Unternehmen, die gezwungen sind, strategische Entscheide in die eine oder andere Richtung zu treffen, dass die Börse gelegentlich reagiert. Dann tut sie das nach eigenen Gesetzen.

Seit dem Börsengang hat die Swisscom eine Performance von 7,1 Prozent erreicht. Diese Performance ist eine gute Performance. Aber in jüngster Zeit hat eben die Swisscom, wie alle anderen Telekommunikationsgesellschaften, feststellen müssen, dass die Märkte auf die Börse durchschlagen. So hat sie in diesem Jahr, vom 1. Januar bis 23. November, mit minus 6 Prozent abgeschlossen, während in der gleichen Zeit der SMI um 30 Prozent gewachsen ist. Die ganze Branche hat an der Börse keine Fortschritte gemacht. Sind es denn Wachstumszeichen, wenn die Deutsche Telekom 32 000 Stellen streicht, sind es denn Wachstumszeichen, wenn auch Österreich zusätzliche Aktien verkaufen will? Nein, das zeigt nur, dass diese Branche in einem Bereinigungsprozess steht. In diesem Prozess hat die Swisscom zweifellos eine gute Chance.

Die Grundversorgung - sie wurde mehrfach thematisiert - war bis jetzt noch nicht das Thema. Die Grundversorgung wird das Thema werden, wenn es um die Vernehmlassung geht. Damit komme ich zum weiteren Vorgehen.

Der Bundesrat wird noch im Dezember die Eckwerte für eine Botschaft verabschieden, welche das weitere Vorgehen beinhaltet. Es ist eine Privatisierung der Swisscom vorgesehen, es sind in diesem Zusammenhang aber auch flankierende Massnahmen vorgesehen. Wir werden die zwei Hauptfragen beantworten müssen.

Die erste Frage wird sein, ob es gelingt, dass dieses Unternehmen, wenn es privatisiert wird, den Service public wahrnehmen kann; und, wenn es den Service public nicht wahrnehmen kann, wer ihn dann wahrnimmt. Diese Frage des Service public wird eine Schlüsselfrage für die Vernehmlassung und für die Vorlage sein. Die zweite Frage wird sein, ob nicht die Gefahr bestünde, dass das Unternehmen Swisscom mit der Privatisierung automatisch in die Hände ausländischer Grosskonzerne überginge. In dem Masse, wie es uns gelingt, diese beiden Fragen befriedigend zu beantworten, in diesem Masse wird - und muss - es gelingen, eine Privatisierung der Swisscom herbeizuführen, von der der Bundesrat überzeugt ist.

Abschliessend noch ein Hinweis zu den Auslandengagements von anderen Bundesunternehmen: Die Post hat derzeit ausländische Beteiligungen im Ausmass von 79 Millionen Franken. Das ist, gemessen an ihrer Bilanzsumme von 5 Milliarden, eine sehr kleine Beteiligung. Die SBB beteiligen sich lediglich mit 25 Millionen Franken an ausländischen Unternehmen; gemessen an den 29 Milliarden Franken Bilanzsumme ist das sehr wenig. Die Ruag hat derzeit Beteiligungen im Ausmass von 40 Millionen Franken bei einer Bilanzsumme von 1,2 Milliarden. Für diese Unternehmen stellen sich die Fragen, die wir hier gestellt haben, mithin nicht.

Der Bundesrat ist überzeugt, dass eine Lösung herbeizuführen ist, welche die beste Lösung ist für die Swisscom - die sich frei in den Märkten bewegen können muss -, welche die beste Lösung ist für unser Land und die beste Lösung sein wird für die Konsumentinnen und Konsumenten, das heisst für die Grundversorgung. Diese drei Anliegen möchte Ihnen der Bundesrat unterbreiten. Sie werden sich in der parlamentarischen Debatte und das Volk wird sich anschliessend in einer Abstimmung zu diesen Fragen äussern müssen und können. Das ist der nächste Schritt, und damit ist das weitere Vorgehen skizziert.