Mörgeli Christoph · Nationalrat · 2005-12-14
Mörgeli Christoph · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-12-14
Wortprotokoll
Konfusion über den Swisscom-Entscheid des Bundesrates herrscht nur unter den Politikern und in der medialen Scheinwirklichkeit. Draussen in der [PAGE 1875] Bevölkerung herrscht zum Glück wesentlich mehr Klarheit. Die Bürger haben sofort erkannt, dass es nicht Aufgabe der Schweiz sein kann, den Service public in anderen Ländern zu gewährleisten. Die Menschen haben nach dem Swissair/Swiss-Debakel verstanden, dass hier einmal mehr Milliarden Franken Volksvermögen auf dem Spiel stehen.
Halten wir uns also an die Fakten. Der Bundesrat hat - mit dem Bund als Mehrheitsaktionär - Folgendes beschlossen:
1. den Rückkauf von Aktien durch das Unternehmen beziehungsweise die Ausschüttung von Dividenden an die Aktionäre, damit die Eigenkapitalisierung gesenkt werden kann;
2. ab sofort keine Beteiligung mehr an ausländischen Telekommunikationsgesellschaften;
3. baldmöglichstes Ausarbeiten einer Vorlage zum Ausstieg des Bundes aus seiner Beteiligung an der Swisscom.
Zu Punkt 1: Die Swisscom hat zu viel Eigenkapital. Die Unternehmensführung ist deshalb in Versuchung geraten, blind auf Einkaufstour zu gehen. Mit den angestrebten Auslandbeteiligungen laufen die Interessen des Managements und diejenigen des Eigentümers weit auseinander. Die Schweiz ist daran interessiert, die Grundversorgung im Land sicherzustellen. Der Service public in Irland kann sicher nicht Kernaufgabe der Schweizerischen Eidgenossenschaft sein. Ein solches Engagement birgt neben dem unternehmerischen Risiko immer auch unkontrollierbare politische Implikationen; denken Sie an Entlassungen, Restrukturierungsmassnahmen. Das alles würde die Beziehungen zur Schweiz gefährden, da diese immer und zu Recht als verantwortlichere Eigentümerin wahrgenommen wird.
Das Geschwätz über die Qualität der Kommunikation des Bundesratsentscheides lenkt vom Thema ab. Viel bedeutsamer ist, dass das eigentliche Ziel erreicht wurde: Die Swisscom wurde zurückgebunden. Es gibt keine Beteiligung an ausländischen Telekommunikationsfirmen; die Swisscom wurde zurück auf ihren eigentlichen Konzessionsauftrag verpflichtet, die Grundversorgung in der Schweiz sicherzustellen. Alles, was darüber hinausgeht, ist nicht Sache des Bundes.
Nun müssen die Weichen grundsätzlich neu gestellt werden, damit sich der Staat von seinen Aktien befreien kann. Je schneller verkauft wird, desto besser, und desto mehr erhält der Bund, denn - darüber herrscht unter klarsichtigen Fachleuten keinerlei Zweifel - der Wert der Swisscom wird in den nächsten Jahren massiv sinken.
Während die Linke in der Swissair/Swiss-Affäre dem Bund Untätigkeit vorgeworfen hat, wirft das gleiche politische Lager dem Bundesrat nun sein Handeln vor, mit teilweise absurden Vorhaltungen. So greift der abtretende Präsident der Geschäftsprüfungskommission, Hugo Fasel - er hat sich heute seltsamerweise wieder von der Rednerliste genommen -, Herrn Blocher persönlich an. Nun, er ist schliesslich Gewerkschafter und hat sich schon in der Swissair-Debatte, am 7. November 2001, in diesem Saal fürchterlich aufgeregt, wenn jemand das ruinöse staatliche 26/26/82-Konzept anzweifelte. Herr Fasel wird ohne weiteres verstehen, dass sich Herr Bundesrat Blocher und mit ihm die SVP-Fraktion von einem Politiker mit seinem ökonomischen Sachverstand nicht gerne belehren lassen.
Herr Blocher ist in den Bundesrat gewählt worden, damit er als Mehrheitseigner einer börsenkotierten Unternehmung in diesem Gremium wirtschaftspolitisches Grundlagenwissen einbringe. Dass die Gewerkschaften und die Linken dies nicht wollen, ist uns bekannt; sie gehen lieber den deutschen Weg des umfassenden Wohlfahrtsstaates und des wirtschaftlichen Niedergangs. Wenn Herr Fasel sagt, Herr Blocher habe gegen das Kollegialitätsprinzip verstossen, indem er sich öffentlich in Geschäfte einmische, die nicht zu seinem Departement gehörten, hat er einiges nicht begriffen, denn es ist ja Sinn der Kollegialität, zwar nicht Mehrheitsentscheide zu kritisieren, aber Mehrheitsentscheide zu vertreten. Hier liegt ein eindeutiger Mehrheitsentscheid vor. Man spricht sogar von einem einstimmigen Entscheid; jedenfalls ist keine Gegenstimme laut geworden. Die Bundesräte sind laut Gesetz sogar verpflichtet, sich mit allen Geschäften - auch jenen aus jeweils anderen Departementen - zu befassen, und sie müssen diese Entscheide gegen aussen vertreten. Nicht ein Bundesrat muss sie vertreten, nicht zwei; alle sieben müssen die Entscheide vertreten.
Ein weiterer exemplarischer Fall ist SP-Nationalrat Werner Marti: Er hat Anfang Dezember in der "Arena" behauptet, der Bundesrat habe "frei von Fakten" entschieden. Herr Marti, Sie haben am 16. November 2001 in der Luftfahrtdebatte in diesem Saal ausgeführt, dass das Konzept von 26 Mittel- und 26 Langstreckenflugzeugen die beste Lösung sei - wörtlich: "Der Bund und die Finanzkommission sind nicht bereit und auch nicht verpflichtet, sich für ein Projekt zu engagieren, das unterhalb dieser Grössenordnung bleibt." Heute sind mehrere Milliarden Franken der Öffentlichkeit vernichtet. Die damals von Herrn Marti und von anderen aufgeblähte Fluggesellschaft ist in kleine Restbestände zerlegt und von einer ausländischen Firma übernommen worden. Es ist natürlich Herrn Marti unbenommen, uns nach seiner blamablen Luftfahrtpolitik jetzt auch noch lautstark als Swisscom-Experte zu "strapazieren". Uns ist es aber genauso unbenommen, seinen Ausführungen nach den gemachten Erfahrungen jede Kompetenz abzusprechen. Wir sind froh, dass der angeblich "faktenfreie" Bundesrat die Fakten heute, im Gegensatz zur Swissair/Swiss-Affäre, klar erkennt und spät, aber gerade noch rechtzeitig die Notbremse gezogen hat. Der Bundesrat hat seine Verantwortung wahrgenommen: Er hat entschieden; und er hat richtig entschieden. Nun gilt es, den nächsten Schritt anzugehen: die Trennung von Unternehmen und Staat, von Swisscom und Bund.