Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2000-09-19
Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2000-09-19
Wortprotokoll
Ich habe mich gemeldet, weil ich hier einmal ausdrücklich darlegen möchte, dass ich die Prioritätensetzung des Bundesrates in Bezug auf seine Nationalstrassenpolitik als richtig erachte. Seine Prioritäten sind: Erstens Fertigstellung des beschlossenen Netzes, zweitens Erhaltung der Substanz der bestehenden Strassen und Werke, drittens die bessere Auslastung des vorhandenen Strassensystems, und erst in vierter Priorität ein weiterer Ausbau des Nationalstrassennetzes. Diese Prioritätensetzung finde ich richtig und weise. In Zusammenhang mit anderen Vorstössen hat der Bundesrat dann jeweils noch ergänzt, dass er auch das Ziel der Verlagerung von der Strasse auf die Schiene, namentlich beim Transitverkehr, massgeblich in seine Verkehrspolitik mit einbezieht.
Das Verlagerungsziel erreicht man aber nicht, wenn man das System Strasse aufwertet, wenn man den Mut zu Engpässen namentlich im Nord-Süd-Transitbereich, nicht aufbringt, sondern Engpässen, die die Attraktivität des Strassensystems herabmindern, rasch beseitigt. Schiene und Strasse stehen in einem Konkurrenzverhältnis. Mit jeder Aufwertung des Systems Strasse wird die Konkurrenzsituation der Schiene - und damit das erklärte Ziel des Bundesrates, [PAGE 906] einen Teil der Waren- und der Menschentransporte auf die Schiene zu verlagern - etwas verschlechtert.
Die Motionsform - das hat der Bundesrat dargelegt - ist unmöglich. Was hier gefordert wird, liegt im delegierten Kompetenzbereich des Bundesrates. Es ist für mich nicht erstaunlich, dass Herr Giezendanner trotzdem an der Motionsform festhält. Offenbar will man sich auch hier nicht an die konkreten Massgaben der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen halten.
Als Postulat im Rahmen dessen, was der Bundesrat gesagt hat, kann der Vorstoss allenfalls überwiesen werden, allerdings nicht mit unserer Unterstützung. Wir bekämpfen den Vorstoss aber auch nicht.