Leu Josef · Nationalrat · 2005-12-14
Leu Josef · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-12-14
Wortprotokoll
Wir haben heute eine parlamentarische Initiative der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates zu behandeln. Es geht darum, den bestehenden Sondersatz für Beherbergungsleistungen von 3,6 Prozent ab dem Jahr 2007 bis Ende 2010 zu verlängern. Anfang 1995 trat die Verordnung über die Mehrwertsteuer in Kraft. Etwas mehr als ein Jahr später wurde für die Dauer von fünf Jahren ein erstes Mal ein reduzierter Sondersatz von 3 Prozent für Beherbergungsleistungen in Kraft gesetzt. Im anschliessend erlassenen Mehrwertsteuergesetz erfolgte eine Verlängerung bis Ende 2003, anschliessend erfolgte eine zweite Verlängerung des Satzes von nunmehr 3,6 Prozent bis Ende 2006.
Der Sondersatz für Beherbergungsleistungen ist eine einfache, direkte und wirkungsvolle Massnahme, um die preisliche Wettbewerbsfähigkeit über die Landesgrenzen hinaus zu verbessern. Seit unser Land die Mehrwertsteuer kennt, werden Beherbergungsleistungen, wie übrigens im Ausland auch, zu einem besonderen, das heisst tieferen Satz besteuert.
Ihre Kommission für Wirtschaft und Abgaben ist der Auffassung, dass auf Anfang 2006 klar sein muss, wie die steuerlichen Rahmenbedingungen für die Hotellerie aussehen werden. Denn die Hotellerie muss zur Gestaltung ihrer Preispolitik und zur Publikation ihrer Geschäftsunterlagen die [PAGE 1888] fiskalischen Geschäftsbedingungen frühzeitig kennen, damit sie auf Beginn 2007 vorbereitet sein kann.
Der Bundesrat unterstützt die vorliegende parlamentarische Initiative der Kommission des Ständerates. Die Haltung des Bundesrates ist insbesondere auch im Zusammenhang mit seinem Projekt einer umfassenden Vereinfachung der Mehrwertsteuer zu sehen. Da mit der Einführung einer Mehrwertsteuer mit einem einheitlichen Satz der Sondersatz für Beherbergungsleistungen ohnehin abgeschafft werden soll, rechtfertigt es sich nicht, diesen nach dem 31. Dezember 2006 nicht mehr fortzuführen. Sonst würde die Beherbergungsbranche innert weniger Jahre zweimal mit einer Änderung des Mehrwertsteuersatzes belastet; zudem würde eine Aufhebung des Sondersatzes eine massive Steuererhöhung bedeuten.
Es ist so, dass auch der Tourismusverband, Hotelleriesuisse und Gastrosuisse positiv auf die Einführung eines Einheitssatzes bei der Mehrwertsteuer reagiert haben.
Es geht der Mehrheit Ihrer vorberatenden Kommission jetzt aber auch darum, dass bis zur Einführung eines Einheitssatzes, längstens aber bis zum 31. Dezember 2010 diese Steuer 3,6 Prozent beträgt. Der Tourismusbranche und insbesondere der Beherbergungsbranche soll auch nicht in Aussicht gestellt werden, dass danach wieder auf eine spezielle Behandlung ihrer Branche eingetreten werden kann. Ich glaube, diese Spielregeln sind gegenseitig akzeptiert worden.
Aus diesen Überlegungen heraus empfiehlt Ihnen die WAK mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung, der parlamentarischen Initiative, wie sie der Ständerat verabschiedet hat, Folge zu geben.