Büchler Jakob · Nationalrat · 2005-12-14
Büchler Jakob · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-12-14
Wortprotokoll
Ich spreche nur zum Teil Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen. Nicht alle Mitglieder der Kommission sind so einhellig zufrieden, Herr Kommissionspräsident Keller, wie Sie anfangs gesagt haben.
Der Kanton St. Gallen hat sich bei diesem Geschäft mit der Miet-Kauf-Lösung für das Bundesverwaltungsgericht stets als verlässlicher Partner erwiesen. Umso bedauerlicher ist die Tatsache, dass der Bund mit dem Entscheid des Ständerates in der Herbstsession die abgeschlossene Grundsatzvereinbarung zwischen dem Bundesrat und dem Kanton St. Gallen infrage stellt. Damit ist die Realisierung des Bundesverwaltungsgerichtes, mindestens zeitlich gesehen, als gefährdet zu betrachten. Auch die KöB des Nationalrates stellt diesen Rückweisungsantrag, so, wie das auch die KöB des Ständerates tut. Das Geschäft soll nochmals einer Prüfung unterzogen werden, mit dem Ziel, eine günstigere Lösung herbeizuführen.
Der Bundesrat hat in der Botschaft explizit ausgeführt, dass im Rahmen der Massnahmen zur Verbesserung des Finanzhaushaltes für die beiden Bundesgerichte in St. Gallen und Bellinzona eine Mietlösung gesucht würde, wobei sich die Sitzkantone hälftig an den Kosten zu beteiligen hätten. Gestützt darauf, schlossen der Bundesrat und die Regierung des Kantons St. Gallen im Sommer 2004 eine Vereinbarung zur genaueren Festlegung von Art und Umfang der finanziellen Beteiligung des Standortkantones ab. Gemäss dieser Grundsatzvereinbarung erstellt der Kanton St. Gallen, im Auftrag und nach Vorgaben des Bundes, auf eigene Rechnung das Gerichtsgebäude. Der Kanton bleibt Eigentümer der Liegenschaft und vermietet das Gebäude dem Bund für die feste Dauer von 50 Jahren. Nach Ablauf dieser 50 Jahre geht die Liegenschaft entschädigungslos an den Bund über. Der Kanton leistet einen direkten Finanzierungsbeitrag von 15 Millionen Franken und gewährt dem Bund Mietzinsvergünstigungen. Damit leistet der Kanton seinen Standortbeitrag von rund 43 Prozent, was den Vereinbarungen mit dem Kanton Tessin für die Erstellung des Bundesstrafgerichtes im Tessin entspricht.
Als St. Galler Vertreter in diesem Parlament bin ich nach wie vor überzeugt, dass die vorgeschlagene Lösung eine gute Lösung war. Der gleichen Meinung ist auch die St. Galler [PAGE 1886] Regierung. Die Miet-Kauf-Lösung ist somit vertretbar. Wir reden von einer Differenz von 6 Millionen Franken in 50 Jahren. Rechnen Sie selber! Eine Verzögerung bringt nichts. Sie bringt höchstens Mehrkosten.
Nur aus diesem Grunde, damit keine Differenz zum Ständerat entsteht, schliesse ich mich den Anträgen der Kommission an, obwohl das kantonale Parlament der entsprechenden Vorlage mit 165 zu 0 Stimmen zugestimmt hat. Es geht jetzt wirklich darum, keine Zeit zu verlieren, keine Differenz zu schaffen. Ich bitte Sie, dieses Vorhaben voranzutreiben.