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Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2005-12-14

Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion · 2005-12-14

Wortprotokoll

Was wir hier bei diesen Anträgen tun, ist eigentlich eine Repetition: eine Repetition der Anträge auf Rückweisung oder auf Nichteintreten im Rahmen der Eintretensdebatte, die wir schon gestern geführt haben.

Ich möchte aber nicht das Gleiche wiederholen, was jetzt in Bezug auf dieses Thema hier schon mehrfach ausgeführt worden ist, sondern nur einer Befürchtung oder Aussagen entgegentreten, die immer dahin gehen, dass die Eigentumsrechte eingeschränkt würden und dass die Gewerbefreiheit tangiert oder in Gefahr sei. Überall, wo wir mit der Richt- und dann vor allem mit der Nutzungsplanung irgendwelche Zonen ausscheiden, irgendwelche für Grundeigentümer verbindliche Planungen machen, aber auch bei Planungen, welche die Nutzungen im einen oder anderen Punkt einschränken können, überall dort werden natürlich bestimmte Vorschriften aufgestellt, die unter Umständen die Nutzung vergrössern oder erleichtern: Land, das früher nicht bebaut werden konnte, wird plötzlich eingezont, und grössere Bauvorhaben können realisiert werden. Das wird in jeder Gemeinde und in allen Kantonen so gemacht, und kein Mensch spricht dann davon, dass durch solche Planungen grundsätzlich etwas Schlechtes geschieht. Natürlich erhalten einzelne Grundeigentümer unter Umständen eine andere Möglichkeit der Nutzung für ihr Grundeigentum im Sinne einer Aufwertung, einer grösseren Nutzungsmöglichkeit, oder auch im Sinne gewisser Einschränkungen.

Und was bringen nun diese Pärke? Die Pärke - wenn wir vom Nationalpark sprechen - bringen ja die grösste Nutzungseinschränkung nur in der Kernzone, dort, wo eigentlich dann möglichst wenig verändert werden soll. Aber wo werden die Kernzonen gelegt, und wo werden die Kernzonen geplant? Selbstverständlich nicht dort, wo die intensiven landwirtschaftlichen Nutzungen stattfinden, nicht dort, wo das Gewerbe ist.

Schauen Sie doch einmal den heutigen Nationalpark an. Es ist kein Zufall, dass er dort entstanden ist, wo er heute ist; wo eben seinerzeit niemand eine Nutzung gesucht hat. Es wird bei der Entwicklung weiterer Nationalpärke genauso sein, dass man Gebiete sucht, die schon von ihrer heutigen Substanz her, von ihrer heutigen Ausgestaltung her keine Probleme und keine grossen Widersprüche bezüglich der Nutzung bieten würden.

Bei den Umgebungszonen, bei den weiteren Zonen, sollen die Bedürfnisse von Bevölkerung, Nutzung und Schutz ineinander greifen. Da wird es darum gehen, dass man in der Gestaltung dieser Projekte auch entsprechend sensibel auf die Anliegen der Bevölkerung und der Betroffenen reagiert. Damit das der Fall ist, ist ja immer vorgesehen, dass ein stark demokratisch abgestütztes Planungsverfahren durchgeführt wird, wo alle Anliegen mindestens eingebracht und auch diskutiert werden können. Kommen Sie also bitte nicht immer mit dem Argument der Einschränkung der Eigentumsrechte, der Gewerbefreiheit und anderer solcher Dinge, die allenfalls Angst machen können.

Die Grundlagen für die Förderung, welche die Regionen mit diesen Pärken möchten, sind aufgrund der Gliederung in diesem Artikel vorgesehen. Diesen Artikel braucht es, und ich bitte Sie einfach, diesen Artikel unverändert so zu übernehmen.