Blocher Christoph · Bundesrat · 2005-12-15
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-12-15
Wortprotokoll
Ich wiederhole nicht, was die Kommissionssprecher gesagt haben. Sie haben Ihnen das Wesen dieses Vertrages dargelegt, und was sie gesagt haben, stimmt mit der Fassung des Bundesrates überein.
Die bilaterale Polizeizusammenarbeit zwischen der Schweiz und - insbesondere - den Nachbarstaaten, ist ein wichtiger Pfeiler der internationalen Polizeikooperation. Was in der Nähe passiert, ist für die Polizei von allergrösster Bedeutung - was in der Ferne passiert, ist es auch, hat aber natürlich einen weniger grossen Stellenwert.
Mit dem Fürstentum Liechtenstein pflegen wir eine besonders enge Kooperation, gestützt auf den Polizeivertrag zwischen der Schweiz, dem Fürstentum Liechtenstein und Österreich vom 27. April 1999. Seit der Aufnahme des Probebetriebes der DNA-Datenbank im August 2000 ist Liechtenstein, ähnlich wie ein Schweizer Kanton, auch an diesem Projekt beteiligt. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit werden liechtensteinische DNA-Profile in der Schweizer Datenbank abgespeichert, Abgleiche durchgeführt und Rückmeldungen erstattet. Da sich die allgemeine Zusammenarbeit und die spezifische Zusammenarbeit im Bereich der DNA-Datenbank bewährt haben, ist der Bundesrat bestrebt, die Zusammenarbeit weiter zu festigen. Im gleichen Vertrag konnte auch die Zusammenarbeit im Bereich der automatisierten Fingerabdruck-Identifikationssysteme präzisiert werden.
Die Umsetzung des Vertrages kann mit den vorhandenen Mitteln bewältigt werden. Weiter wird gewährleistet, dass Liechtenstein den gleichen Bestimmungen unterliegt wie ein Schweizer Kanton. Änderungen des schweizerischen Rechtes können von Liechtenstein über den diplomatischen Weg übernommen werden. Im Vertrag selbst werden nur besonders wichtige oder speziell zu regelnde Fragen behandelt.
Ich bitte Sie, diese Verträge zu genehmigen.