preparatory:AB 61052
Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion · 2005-12-15
Wortprotokoll
Mit der vorliegenden Botschaft beantragt der Bundesrat die Genehmigung eines Vertrages zwischen unserem Land und dem Fürstentum Liechtenstein. Gegenstand dieses Vertrages ist die Regelung der Zusammenarbeit im Rahmen der schweizerischen Informationssysteme für Fingerabdrücke und DNA-Profile. Die Kommission für Rechtsfragen Ihres Rates beantragt Ihnen ohne Gegenstimme, diesen Vertrag zu genehmigen.
Worum geht es nun genau? Sie wissen, dass zwischen unserem Land und dem Fürstentum Liechtenstein traditionell eine enge Zusammenarbeit besteht, zum Vorteil beider Länder. So arbeiten beide Länder auch im Bereich der Polizeiarbeit seit langem eng zusammen. Die aktuelle Rechtsgrundlage dieser polizeilichen Zusammenarbeit findet sich übrigens in einem Vertrag aus dem Jahre 1999. Der heute zu genehmigende Vertrag regelt und präzisiert nun auch noch ein Spezialgebiet dieser polizeilichen Zusammenarbeit, nämlich den Bereich des automatisierten Fingerabdrucksystems sowie jenen des DNA-Profil-Informationssystems. Er schafft für die entsprechende Zusammenarbeit eine hieb- und stichfeste Rechtsgrundlage.
Sie erinnern sich, wir haben vor gut zwei Jahren die gesetzlichen Grundlagen und Schranken für die Verwendung der DNA-Profile geschaffen, also für die Verwendung des biologischen Fingerabdrucks in der Polizeiarbeit bzw. in der Strafverfolgung. Das DNA-Gesetz ist seit 1. Januar dieses Jahres in Kraft, der vorher provisorisch geführte Betrieb des DNA-Profil-Informationssystems ist nun regulär aufgenommen worden. Diesem regulären Betrieb soll nun auch das Fürstentum Liechtenstein in einem Vertrag regulär angeschlossen werden. Der heute zu genehmigende Vertrag regelt die Verantwortlichkeiten bei der Zusammenarbeit, die Bedingungen der Datenerhebung und der Datenbearbeitung in diesen Informationssystemen und garantiert insbesondere einen hohen Standard im Datenschutz. Zudem werden auch die Kostenbeteiligung des Fürstentums Liechtenstein und die Haftung geregelt und festgehalten. Es wird weiter geregelt, welche schweizerischen Gesetzesnormen Liechtenstein in sein Landesrecht übernimmt. Die bisherige enge polizeiliche Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern hat sich für beide Teile sehr bewährt, die Teilnahme des Fürstentums Liechtenstein an den beiden Informationssystemen bringt beiden Vertragspartnern Vorteile und verstärkt den Wirkungsgrad der polizeilichen Arbeit bei der Strafverfolgung in beiden Ländern.
Der Ständerat hat den Vertrag einstimmig genehmigt, unsere Kommission für Rechtsfragen beantragt Ihnen mit 14 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, dasselbe zu tun.