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Binder Max · Nationalrat · 2000-09-19

Binder Max · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-09-19

Wortprotokoll

Es scheint mir wichtig zu sein, zu Beginn der Beratung dieses Geschäftes auf den Grund, den Ursprung der Parlamentarischen Initiative Brändli hinzuweisen. Sie erinnern sich, dass im Rahmen des Stabilisierungsprogrammes 1998 unter anderem auch lineare Kürzungen bei den Hauptstrassen vorgesehen waren. So wurden die Prozentsätze für Hauptstrassen in den Alpen um 10 Prozent gesenkt. Man hat aber schon damals gesehen und erkannt, dass diese Massnahme zu sehr unterschiedlichen Belastungen der einzelnen Kantone führt. Man hat aber innerhalb des Stabilisierungsprogrammes keinen Ausgleich gemacht, weil dieses nicht gefährdet werden sollte. Es wurde allerdings darauf hingewiesen, dass eine Korrektur allenfalls bei der Strassenfinanzierung möglich wäre. Mit der Parlamentarischen Initiative Brändli steht das heute nun zur Debatte.

Die Initiative verlangt eine Umklassierung der Prättigauerstrasse zu einer Nationalstrasse 2./3. Klasse. Das heisst, dass sie auf Teilabschnitten nach wie vor mit Gemischtverkehr geführt wird. Auf einzelnen Teilstrecken soll sie wie schon heute als Autostrasse geführt werden. Keinesfalls aber - und das scheint mir sehr entscheidend zu sein - wird die Prättigauerstrasse zu einer Autobahn erster Klasse, also zu einer vierspurigen Autobahn ausgebaut. Der heutige Beschluss lässt dies absolut nicht zu. Es ist aber richtig, dass die Strasse wintersicher und verkehrssicherer gemacht wird. Ich meine, das sei auch logisch: Nach dem Bau und der Eröffnung des Vereinatunnels ist die Prättigauerstrasse zu einer nationalen Verbindung geworden. Folgerichtig soll sie nun auch als Nationalstrasse geführt werden. Ebenso ist das Bedürfnis nach einem Anschluss des Engadins und der Bündner Südtäler an eine nationale Verbindung ausgewiesen und entspricht auch der Zielsetzung einer national ausgewogenen Erschliessung. Immerhin sind der Ausbau der Neat und die heutige Struktur des Nationalstrassennetzes eine Bestätigung dieser Feststellung.

Mit der Umklassierung der Prättigauerstrasse wird zu Recht ein Teil der einseitigen Belastung des Kantons Graubünden durch das Stabilisierungsprogramm sowie generell im Strassenbereich ausgeglichen. Durch das über 1600 Kilometer lange Kantonsstrassennetz wird der Kanton Graubünden finanziell ausserordentlich stark belastet. Von diesen 1600 Kilometern Kantonsstrasse sind 625 Kilometer Hauptstrassen gemäss kantonaler Gesetzgebung. Von diesen sind aber nur 496 Kilometer subventionsberechtigt.

Der Anteil der Nationalstrassen im Kanton Graubünden macht lediglich 129 Kilometer aus und ist damit im Vergleich zu andern Kantonen recht bescheiden. Die Belastung pro Kopf bezüglich der Strassenkosten beläuft sich im Kanton Graubünden auf 1251 Franken und ist ausserordentlich hoch. Nidwalden z. B. hat nur eine Belastung von 380 Franken pro Kopf, die durchschnittliche Pro-Kopf-Belastung in der Schweiz beträgt 570 Franken. Die Belastung des Kantons Graubünden ist also um das Zweieinhalbfache höher als der schweizerische Durchschnitt.

Die Kommission ist der Meinung, dass hier nicht ein Präjudiz geschaffen wird, wenn Sie diesem Vorhaben aus all den Gründen, die ich erwähnt habe, zustimmen. Es ist richtig, dass die Zufahrt zu einem Alpentunnel von der Dimension des Vereinatunnels eben auch einen nationalen Zugang mit einer Nationalstrasse hat. Insofern erachten wir es nicht als Präjudiz, auch wenn man sagen kann, dass der Seedamm in Rapperswil nicht aufklassiert wurde, dass andere Begehrlichkeiten anstehen. Ich denke da an die Parlamentarische Initiative Wandfluh (00.401) in Richtung Kandertal/Lötschberg. Das wäre dann mindestens eine ebenbürtige Sache.

Aber es gibt andere Anliegen, die ich klar nicht gleich behandelt wissen möchte. Insofern geht die Kommission davon aus, dass man jedes Anliegen individuell für sich allein betrachtet und die Aufklassierung der Prättigauerstrasse kein Präjudiz darstellt, sondern eigentlich nur einen folgerichtigen Nachvollzug.

Zu den finanziellen Auswirkungen auf den Bund: Bis heute wurde die Prättigauerstrasse mit 65 Prozent plus zweimal 5 Prozent subventioniert. Künftig würde der Bund an den Bau 92 Prozent, an den baulichen Unterhalt 92 Prozent und an den Betrieb 85 Prozent bezahlen. Die Realisierung des Strassenbaus im Prättigau würde beim Bund allerdings nicht mehr zulasten der sehr knappen Hauptstrassenmittel ausgegeben, sondern zulasten des Nationalstrassenbaus erfolgen. Sie wissen, dass im Nationalstrassenbau die Mittel eher vorhanden sind als bei den Hauptstrassen.

Gesamthaft gesehen hat die Kommission der Parlamentarischen Initiative Brändli zugestimmt, und zwar mit 22 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Die Kommission bittet Sie, ihr zu folgen und dem Entwurf zuzustimmen, wie das auch der Ständerat einstimmig mit 27 zu 0 Stimmen getan hat.