Lexipedia

Studer Heiner · Nationalrat · 2000-09-19

Studer Heiner · Nationalrat · Aargau · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2000-09-19

Wortprotokoll

Ich verstehe etwas Italienisch und habe versucht mitzuverfolgen, was der Postulant zusätzlich noch gesagt hat. Aus dem Zusammenhang und seiner Formulierung, seiner Begründung, wird klar, dass er politisch eine andere Sicht hat - eine Sicht, die ich selber nicht teile. Da muss ich auch, wie es Vorschrift ist, meine Interessenbindung bekannt geben: Ich bin Mitglied des Zentralvorstandes und war früher Geschäftsführer des Blauen Kreuzes. Ich bin also mit dieser Frage verbunden.

Auf der anderen Seite steht die Antwort des Bundesrates. Er sieht die Problematik nicht so wie der Postulant, sondern betont, dass die Problematik von Alkohol am Steuer ernsthaft sei.

Nun kann man sich die Frage stellen, ob solche Selbstkontrollgeräte generell sinnvoll seien. Sie haben eine positive Seite, da Leute, bevor sie fahren, vorsichtig mit Alkohol umgehen. Sie haben aber auch die problematische Seite - und diese, finde ich, ist auch das grosse Risiko -: Wenn man versucht, bis genau zu jener Limite zu konsumieren, bei der man nicht strafbar wird, wenn etwas geschieht. Das ist die gefährliche Seite.

Nachdem die Realität tatsächlich so ist, wie es der Bundesrat in seiner Stellungnahme sagt, dass nämlich die heutigen Möglichkeiten ungenügend seien, wäre es falsch, wenn dieses Postulat überwiesen würde und man damit etwas provozieren würde, das dem Gesamtanliegen - der Reduktion der Unfälle wegen Alkohol am Steuer - entgegenwirken würde.

Ich bitte Sie, dieses Postulat mit der Begründung des Bundesrates abzulehnen. Ich würde mich aber zu einem späteren Zeitpunkt, je nach der Entwicklung, der Prüfung eines solchen Gerätes und dessen Einsatz nicht widersetzen - aber nur unter der Bedingung, dass die Priorität bei all dem, was man macht, bei der Verkehrssicherheit liegt. Das Interesse des einzelnen Konsumenten oder der einzelnen Konsumentin, so viel Alkohol wie möglich zu trinken, bevor er oder sie fährt, darf nicht Priorität haben. Hier muss eine klare Prioritätensetzung zugunsten des Schutzes des Einzelnen vor sich selber erfolgen.