Amherd Viola · Nationalrat · 2005-12-15
Amherd Viola · Nationalrat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-12-15
Wortprotokoll
Gemäss Entwurf, welchem auch die Kommissionsmehrheit zustimmt, kann ein Rayonverbot gegen eine Person verfügt werden, wenn sich diese anlässlich von Sportveranstaltungen nachweislich an Gewalttätigkeiten gegenüber Personen oder Sachen beteiligt hat. Das Rayonverbot muss zudem lokal und zeitlich klar umschrieben sein. Einer Person, die sich bereits als gewalttätig gezeigt hat, kann also verboten werden, sich zu bestimmten Zeiten in einem genau umschriebenen Gebiet im Umfeld von Sportveranstaltungen aufzuhalten. Ein Rayonverbot kann gemäss Artikel 24b Absatz 2 höchstens für die Dauer eines Jahres verfügt werden.
In Deutschland und namentlich in England werden im Zusammenhang mit Hooliganismus schon seit über 30 Jahren Präventivmassnahmen verhängt, insbesondere auch das Rayonverbot, dies mit grossem Erfolg. Die Erfahrungen sind durchwegs positiv.
Ein Rayonverbot ist nun offensichtlich ein Eingriff in das Grundrecht der persönlichen Freiheit. Die Einschränkung ist aber zeitlich und lokal begrenzt. Zudem wird vorausgesetzt, dass nur eine Person, die bei Sportveranstaltungen bereits gewalttätig geworden ist, damit bestraft werden kann.
Die zusätzliche Voraussetzung einer rechtskräftigen Verurteilung geht aus Sicht der CVP zu weit, und sie hätte zur Folge, dass das Rayonverbot weitgehend ausgehöhlt würde, zumal wir alle wissen, wie lange ein Rechtsverfahren dauern kann, bis eine rechtskräftige Verurteilung vorliegt. Es stellt sich zudem die Frage, ob den oftmals jungen Randalierern nicht besser damit gedient ist, wenn sie mit präventiven Massnahmen von der Gewaltausübung fern gehalten und damit vor den Mühlen der Justiz bewahrt werden. Eine rechtskräftige Verurteilung wegen Sachbeschädigung, Körperverletzung oder was auch immer kann für die Zukunft dieser jungen Leute weit schwerer wiegende Folgen haben als ein Rayonverbot.
In Abwägung all dieser Interessen, insbesondere der öffentlichen Sicherheit, und angesichts der relativ verhältnismässigen Einschränkung der persönlichen Freiheit unterstützt die CVP-Fraktion den Mehrheitsantrag.