Lexipedia

Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2005-12-15

Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion · 2005-12-15

Wortprotokoll

Es geht hier um ein Informationssystem, und es geht um die Frage, was in dieses aufgenommen werden darf und unter welchen Umständen. Das geht ja ganz klar aus Absatz 2 dieses Artikels hervor. Aufgenommen werden dürfen nur Angaben zu Personen - wenn Sie das nochmals in Absatz 2 nachlesen -, gegen die Massnahmen verhängt worden sind. In Litera b werden diese Massnahmen aufgezählt.

In Litera c, welche die Minderheit streichen möchte, wird noch eine weitere Personengruppe genannt. Hier bin ich aber der Meinung - das wäre etwas, was der Ständerat noch genauer anschauen müsste -, dass wir eigentlich in der Vergangenheitsform sprechen müssten. Denn es müssen ja Massnahmen sein, die nach dem Einleitungssatz zu Absatz 2 verhängt worden sind. Deshalb müsste unter Litera c eigentlich richtig formuliert werden: ".... die Massnahme zur Wahrung der Sicherheit von Personen oder der Sportveranstaltung notwendig war und glaubhaft gemacht worden ist" oder "werden konnte, dass die Massnahme begründet ist". Denn es geht um Massnahmen, die verhängt worden sind. Das ist aus dem Einleitungssatz zu Absatz 2, vor den drei Literae, ganz klar ersichtlich. Es geht nicht um Massnahmen der Zukunft oder solche, die gerade getroffen werden müssen, sondern um Massnahmen der Vergangenheit.

Selbstverständlich bin ich dafür, dass der Inhalt von Litera c übernommen wird. Es muss möglich sein, dass solche Personen in diese Datenbank aufgenommen werden. Aber es sind Personen, die das bereits einmal gemacht haben oder bereits einmal Anlass zu Massnahmen gegeben haben. Deshalb sollte man hier nicht in der Gegenwarts-, sondern in der Vergangenheitsform legiferieren, wie das bei den Literae a und b auch gemacht worden ist. Ich sage dies so nachdrücklich, weil wir es hier nicht korrigieren können, aber der Ständerat wird dies wahrscheinlich nochmals genau anschauen.