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preparatory:AB 61241

Hochreutener Norbert · Nationalrat · Bern · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-12-15

Wortprotokoll

Wir sprechen hier jetzt zwar von der schwerwiegendsten Massnahme, die aber erst zum Zug kommt, wenn dies die einzige Möglichkeit ist, Personen mit schwerwiegendem Gewaltpotenzial von Gewaltanwendung abzuhalten. Es ist gewissermassen das letzte Mittel, wenn es nicht anders geht. Aber wir dürfen nicht vergessen: Es geht um eine polizeiliche Massnahme, nicht um Strafrecht. Es geht um eine Präventivhaft.

Wenn Sie nun dem Antrag der Minderheit Vischer folgen würden, dürften Sie diese Präventivhaft erst anordnen, wenn die betreffende Person vorher wegen eines Gewaltdeliktes verurteilt worden ist. Auch hier gilt, was schon mehrfach gesagt wurde: Wenn Sie auf ein richterliches Urteil warten müssen, geht das zu lange; diese Massnahme würde dadurch völlig stumpf und unwirksam. Dies und auch die praktischen Folgen der Stigmatisierung - auch dies wurde mehrmals gesagt - halten uns davon ab, diesem Antrag zu folgen.

Folgen Sie also dem Antrag der Kommissionsmehrheit.