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Vollmer Peter · Nationalrat · 2005-12-16

Vollmer Peter · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-12-16

Wortprotokoll

Es geht hier um eine sehr sensible Sache. Es geht um die Veröffentlichung der Abstimmungsergebnisse, wie wir sie jahraus, jahrein fällen. Ich muss Sie auf einen Tatbestand aufmerksam machen, dessen sich viele vielleicht gar nicht bewusst sind.

Als wir die elektronische Abstimmungsanlage eingeführt haben, haben wir es damit erleichtert, die Transparenz der Ergebnisse zu ermöglichen. Viele Abstimmungsergebnisse werden als sogenannt namentlich bezeichnet. Diese Ergebnisse werden dann auch im Amtlichen Bulletin publiziert. Man kann sie ausdrucken, man kann sie übers Internet herunterladen, man hat jederzeit die Möglichkeit zu sehen, wer wie gestimmt hat.

Diese namentliche Abstimmung lässt sich leicht bewerkstelligen; der Präsident muss nur den entsprechenden Knopf drücken. Für uns macht das im Abstimmungsverfahren keinen Unterschied. Wir verlieren keine Zeit damit. Wir als Parlament wollten mit der Einführung dieser Anlage eben auch vermehrte Transparenz herstellen. Die Bürgerinnen und Bürger sollen wissen und nachvollziehen können, wie wir uns hier verhalten.

Wir haben aber damals, bei der Schaffung des neuen Geschäftsreglementes im Jahre 2003, eine etwas verunglückte Bestimmung aufgenommen, die damals - ich muss es sagen - nur mit einem Zufallsmehr ins Geschäftsreglement gekommen ist. Wir haben mit Recht gefragt, warum nur diejenigen Abstimmungen nachträglich transparent seien, bei denen ausdrücklich der Knopf "namentlich" gedrückt wird. Wir haben deshalb bezüglich aller übrigen Abstimmungsergebnisse eine nur halbbatzige Bestimmung aufgenommen. Diese sind ja auch vorhanden. Als Medienvertreter kann man eines der Anzeigetableaus fotografieren, und das Fernsehen schwenkt mit der Kamera auch auf eines dieser Tableaus. Man sieht, wer wie gestimmt hat. Die Liste wird nicht ausgedruckt, und für diese Fälle haben wir im Geschäftsreglement vorgesehen, dass alle übrigen Abstimmungsergebnisse öffentlich einsehbar sind.

Das heisst, wenn ein Bürger wissen möchte, was wir bei einer Abstimmung gemacht haben, die nicht als namentliche Abstimmung registriert ist, muss er sich ans Ratssekretariat wenden. Das Ratssekretariat ermöglicht ihm dann, dieses Abstimmungsergebnis einzusehen. Er kann dann schauen, wer wie gestimmt hat. Die Liste wird nicht publiziert, der Bürger kann sie aber einsehen.

Sie können es sich leicht ausrechnen: Das führt einfach zu administrativen Komplikationen, es führt zu Aufwand. Die Leute müssen da ins Sekretariat gehen, und jemand muss ihnen das hervorholen. Wenn das Sekretariat grosszügig ist, macht es ihnen dann eine Fotokopie, oder sonst können sie sich das anschauen und sich die Namen notieren. Das ist doch ein Unsinn. Das ist einfach Bürokratie für nichts, pure Bürokratie mit Kosten, aber ohne politisches Resultat.

Ich möchte deshalb, dass wir hier jetzt verankern, was damals, im Jahre 2003, nur mit Zufallsmehr gescheitert ist: dass alle Abstimmungsergebnisse gleichwertig behandelt werden. Diese werden dann publiziert; man kann sie im Internet abrufen, kann die Liste ausdrucken und nach Hause nehmen. Das macht doch keinen Unterschied.

Es wurde im Büro offenbar gesagt - Sie lesen das in der ablehnenden Begründung -, es wäre für den Bürger dann vielleicht schwierig zu interpretieren; manchmal werde hier drin taktisch abgestimmt, bei Eventualanträgen; da könnte man dann nicht verstehen, was damit gemeint sei. Wir müssen den Bürger in Bezug auf die Transparenz nicht schützen, wenn hier taktisch abgestimmt wird. Es wird taktisch abgestimmt. Das kann man auch sehen, und dazu soll man auch stehen.

Ich beantrage Ihnen also, dass wir jetzt hier diesen längst fälligen nächsten Schritt machen. Wir haben jetzt zwei Jahre lang Erfahrungen mit dem alten Regime gemacht, und wir haben die entsprechende Bürokratie erlebt, sodass wir jetzt hier konsequent sein und unser Ratsreglement so anpassen können, dass alle Abstimmungen gleich behandelt werden. Die Ergebnisse können dann nicht nur eingesehen werden, sondern man kann sie auch herunterladen. Man muss nicht zuerst den Weg über die Bürokratie wählen. Es macht in der Transparenzfrage im Grundsatz keinen Unterschied, man kann alles heute schon herausholen; es macht nur einen Unterschied im Verfahren.

Ich bitte Sie, hier jetzt dieser Veränderung des Ratsreglementes zuzustimmen. Das ist längst fällig, es vermindert die Bürokratie und erhöht die Transparenz.